Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 9 U 93/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 128 HGB, § 134 BGB, § 139 BGB, § 705 BGB, §§ 705 ff BGB
Finanzierter Beitritt zu einer Immobilienfonds-GbR zu Steuersparzwecken: Haftung des Anlegers als Gesellschafter für der Gesellschaft gewährte Darlehen; Wirksamkeit und Reichweite einer im Zeichnungsschein erteilte Vollmacht zur Beitrittserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung des Anlegers als Gesellschafter eines Immobilienfonds (GbR) bei Beitritt zu Steuersparzwecken; Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein gegebenen Vollmacht für einen Dritten zur Abgabe der Beitrittserklärung für den Anleger; Geltung einer auf die Begründung ...
- Judicialis
BGB § 128; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 705; ; RBerG § 1
- hat-gerechtigkeit.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Anlegers als Gesellschafter eines Immobilienfonds - Kein Verstoß der in einem Zeichnungsschein gegebenen Vollmacht gegen das RBerG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Anlegers als Gesellschafter von Immobilienfond?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 20.05.2009 - 9 U 33/07
Finanzierung von Kapitalanlagen: (Un-)Selbständigkeit einer Einzelvollmacht im …
Entgegen seiner Ansicht ergibt sich die Vertretungsmacht nämlich aus der im Zeichnungsschein (Bl. 26 d.A.) enthaltenen gesonderten Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. etwa die Senatsurteile vom 9.5.2007 - 9 U 93/06; vom 9.4.2008 - 9 U 93/06 und vom 25.3.2009 - 9 U 12/06 - abrufbar über www.rechtsprechung.hessen.de).Auch wenn man zugunsten des Klägers davon ausgeht, dass es sich bei dem Zeichnungsschein um einen Vertrag über eine entgeltliche Leistung gemäß § 1 HWiG handelt, er seine hierauf gerichtete Willenserklärung in einer Haustürsituation abgegeben hat - wozu allerdings jedweder substantiierter Vortrag fehlt - und die ihm erteilte Widerrufsbelehrung unwirksam ist, so dass die Widerrufsfrist bei Abgabe der Widerrufserklärung im Schreiben vom 15.5.2006 noch nicht verstrichen war, können die Rechtswirkungen des längst vollzogenen Beitritts nach den auf Publikumsgesellschaften der vorliegenden Art anwendbaren Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft allenfalls für die Zukunft beseitigt werden (so schon Senatsurteil vom 9.4.2008 - 9 U 93/06, abrufbar über www.rechtsprechung.hessen.de).
- OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
Einheitlichkeitswille zwischen unwirksamer Treuhändervollmacht und wirksamer …
26 Die Vertretungsmacht ergibt sich nämlich aus der im Zeichnungsschein (Anlage K 4, Bl. 80 d.A.) enthaltenen gesonderten Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsurteile vom 9.5.2007 - 9 U 93/06; vom 9.4.2008 - 9 U 93/06 und vom 25.3.2009 - 9 U 12/06 - abrufbar über www.lareda.hessenrecht.hessen.de; vgl. auch BGH, Urteile vom 25.04.2006, XI ZR 29/05 und XI ZR 219/04, und vom 24.10.2006, XI ZR 216/05; zuletzt Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 487/07). - OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06
Kapitalanlage: Rückzahlung von im Rahmen einer Fondsbeteiligung erbrachter …
Auch wenn man zu seinen Gunsten davon ausgeht, dass es sich bei dem Zeichnungsschein um einen Vertrag über eine entgeltliche Leistung gemäß § 1 HWiG handelt, er seine hierauf gerichtete Willenserklärung in einer Haustürsituation abgegeben hat (insoweit fehlt allerdings jedweder substantiierter Vortrag!) und die ihm erteilte Widerrufsbelehrung unwirksam wäre, so dass die Widerrufsfrist bei Abgabe der Widerrufserklärung im Schreiben vom 15.5.2006 (Bl. 486 f. d.A.) noch nicht verstrichen war, können die Rechtswirkungen des längst vollzogenen Beitritts nach den auf Publikumsgesellschaften der vorliegenden Art anwendbaren Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft allenfalls für die Zukunft beseitigt werden (vgl. schon Senatsurteil vom 9.4.2008, 9 U 93/06 - abrufbar über www.rechtsprechung.hessen.de).
- OLG Frankfurt, 17.09.2012 - 23 U 190/11
Wirtschaftliche Beteiligung an fehlerhafter Gesellschaft (Immobilienfonds)
Der Entscheidung des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.4.2008 (9 U 93/06), wonach die Treugeber als vollwertige Gesellschafter zu qualifizieren seien, kann nicht gefolgt werden. - OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 23 U 31/08
Bereicherungsanspruch: Darlehensnehmereigenschaft des Anlegers einer Fonds-GbR; …
Der zitierten Entscheidung des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9.4.2008 (Az. 9 U 93/06), wonach die Treugeber als vollwertige Gesellschafter zu qualifizieren seien, kann nicht gefolgt werden. - OLG Frankfurt, 27.09.2010 - 23 U 14/10
Finanzierte Kapitalanlage: Wirksamkeit eines Darlehensvertrages; persönliche …
Der Entscheidung des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.4.2008 (Az. 9 U 93/06), wonach die Treugeber als vollwertige Gesellschafter zu qualifizieren seien, kann nicht gefolgt werden. - OLG Frankfurt, 21.10.2009 - 23 U 71/09
Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einem Immobilienfonds zu …
Der zitierten Entscheidung des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9.4.2008 (Az. 9 U 93/06), wonach die Treugeber als vollwertige Gesellschafter zu qualifizieren seien, kann nicht gefolgt werden.