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   OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14   

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https://dejure.org/2015,11850
OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14 (https://dejure.org/2015,11850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2015 - 20 W 215/14 (https://dejure.org/2015,11850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2015 - 20 W 215/14 (https://dejure.org/2015,11850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 2 S 2 Nr 2 GmbHG, § 66 Abs 4 in Verbindung mit § 6 Abs 2 S 2 Nr 2 GmbHG, § 67 Abs 3 GmbHG
    Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom Amt

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 66 Abs. 4, 67 Abs. 3
    Unzureichende Versicherung eines GmbH-Liquidators betreffend Ausschluss vom Amt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom Amt

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Versicherung des GmbH-Liquidators über das Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die dem Handelsregister gegenüber abzugebende Versicherung des Liquidators einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2076
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 20 W 92/10

    Prüfung eines Berufsverbots durch das Registergericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14
    Unter Aufzählung verschiedener Beanstandungspunkte hat der Rechtspfleger des Registergerichts mit Schreiben an den die Anmeldung übersendenden Notar vom 03.01.2014 unter anderem unter Bezugnahme auf einen Beschluss des erkennenden Senats vom 23.03.2010 (Az. 20 W 92/10, zitiert nach juris) auch darauf hingewiesen, dass die in der Anmeldung enthaltene Versicherung des Liquidators nicht ausreichend sei, um das Nichtvorliegen gesetzlicher Bestellungshindernisse zu belegen.

    Dem Beschluss vom 23.03.2010 (Az. 20 W 92/10, veröffentlicht in juris) lag die Versicherung des Geschäftsführers "...Ihm ist weder durch gerichtliches Urteil noch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, eines Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweig, der ganz oder teilweise mit dem Unternehmensgegenstand übereinstimmt, untersagt...", und dem Beschluss vom 12.05.2010 (Az. 20 W 247/10, bislang nicht veröffentlicht) die Versicherung "... Es liegen keine Umstände vor, die der Bestellung zum Geschäftsführer nach § 6 Abs. 2 GmbHG entgegenstehen.

  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 20 W 246/11

    Handelsregister: Zur Frage des Inhalts der nach § 8 Absatz 3 Satz 1 abzugebenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14
    genügt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 67 Abs. 3, 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GmbHG [Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 11.07.2011 (Az. 20 W 246/11) und Abgrenzung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.10.2012 (Az. 8 W 241/11)].

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 11.07.2011 (Az. 20 W 246/11, zitiert nach juris) für eine im Rahmen der Anmeldung eines Geschäftsführers abgegebenen Versicherung mit dem Inhalt:.

  • BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14
    entschieden, dass eine Versicherung dieses Inhalts auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, zitiert nach juris) aufgestellten Grundsätze nicht den mit § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG verfolgten Zweck erfüllt und damit als Eintragungsgrundlage nicht ausreicht.

    Unter Bezugnahme auf dieses gesetzgeberische Motiv hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.05.2010 (Az. II ZB 5/10, in Rpfleger 2010, 513 ff, im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei) diesen vom Gesetzgeber angegeben Zweck als alleine maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des erforderlichen Inhalts der von dem Geschäftsführer nach § 8 Absatz 3 GmbHG abzugebenden Versicherung angesehen.

  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11

    Anmeldung des GmbH-Geschäftsführers zum Handelsregister: Bestellungshindernis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14
    genügt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 67 Abs. 3, 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GmbHG [Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 11.07.2011 (Az. 20 W 246/11) und Abgrenzung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.10.2012 (Az. 8 W 241/11)].

    Soweit das OLG Stuttgart zwischenzeitlich mit Beschluss vom 10.10.2012 (Az. 8 W 241/11, zitiert nach juris) die Auffassung vertreten hat, die vom Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen der Anmeldung zum Handelsregister abgegebene - und vom vorliegenden Fall inhaltlich abweichende - Versicherung nach § 8 Abs. 3 GmbHG, wonach "keine Umstände vorliegen, die der Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG entgegenstehen", sei als zulässig anzusehen und entspreche den gesetzlichen Anforderungen, veranlasst dies den Senat aus den oben dargelegten und fortgeltenden Erwägungen nicht zu einer anderen Entscheidung.

  • OLG Düsseldorf, 07.10.1996 - 3 Wx 400/96

    Anmeldung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14
    1 Z 184/81">DB 1982, 273 f; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.1996, Az. 3 Wx 400/96, in NJW-RR 1997, 414, das in diesem Beschluss die pauschale Versicherung des Geschäftsführers, ihm sei die Tätigkeit "auf dem Gebiet der Gesellschaft" nicht durch Gericht oder Verwaltungsbehörde untersagt, nicht ausreichen ließ; Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Aufl., Rn. 956; Füller in Ensthaler/Füller/Schmidt, aaO, § 8, Rn. 18; Schaub in Münchner Kommentar zum GmbHG, 2010, § 8, Rn. 54).
  • OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14

    Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14
    Dies ist aber eine gegenüber der vom OLG Stuttgart für zulässig erachteten Versicherung entscheidend abweichende Sachverhaltsgestaltung, die im Hinblick auf ihre Absolutheit gegenüber der Sachverhaltsvariante des OLG Stuttgart gerade keine für das Registergericht noch zu prüfenden Fragen offen lässt (anderer Auffassung als das OLG Stuttgart auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.06.2014, Az. 2 W 36/14, zitiert nach juris, Rn. 21, 22).
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