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   OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13   

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https://dejure.org/2015,11923
OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13 (https://dejure.org/2015,11923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2015 - 22 U 238/13 (https://dejure.org/2015,11923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2015 - 22 U 238/13 (https://dejure.org/2015,11923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 426 BGB
    Zum Gesamtschuldnerausgleich nach Verursachungsanteilen gemäß § 17 I StVG

  • verkehrslexikon.de

    Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Kraftfahrzeugs mit einem auf der linken Fahrbahn der Autobahn stehenden Rettungswagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Gesamtschuldnerausgleich nach Verursachungsanteilen gemäß § 17 I StVG

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit überhöhter Geschwindigkeit mit stehenden Rettungswagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein auf der linken Fahrbahn der Autobahn zum Stehen gekommendes schleuderndes Fahrzeug bei Dunkelheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision mit quer zur Fahrbahn stehendem Fahrzeug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn bei Dunkelheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn bei Dunkelheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall in ein verunglücktes Rettungsfahrzeug - wer haftet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mithaftung eines Autofahrers bei Kollision mit quer zur Fahrbahn stehendem Fahrzeug wegen Nichteinhaltung einer dem Abblendlicht angepassten Geschwindigkeit - Haftungsanteil von 25 %

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 226
  • NZV 2016, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13
    Dies reicht als Kausalitätserfordernis aus (OLG Saarbrücken 14.8.14 - 4 U 150/13 - OLG Frankfurt am Main 15.4.14 - 16 U 213/13 -).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13
    Dies reicht als Kausalitätserfordernis aus (OLG Saarbrücken 14.8.14 - 4 U 150/13 - OLG Frankfurt am Main 15.4.14 - 16 U 213/13 -).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13
    Ein Verkehrsverstoß kann auch unabhängig von der Frage, ob der Gegner in den Schutzbereich der Vorschrift eingebunden ist, in die Haftungsverteilung einbezogen werden (BGH 16.1.07 - VI ZR 248/05 - NZV 07, 354; OLG Hamm 20.9.10 - 6 U 222/09 - KG 28.12.06 - 12 U 47/06 -).
  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13
    Ein Verkehrsverstoß kann auch unabhängig von der Frage, ob der Gegner in den Schutzbereich der Vorschrift eingebunden ist, in die Haftungsverteilung einbezogen werden (BGH 16.1.07 - VI ZR 248/05 - NZV 07, 354; OLG Hamm 20.9.10 - 6 U 222/09 - KG 28.12.06 - 12 U 47/06 -).
  • KG, 28.12.2006 - 12 U 47/06

    Verkehrsunfall: Erhöhung der Betriebsgefahr eines von einem Vorfahrtberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13
    Ein Verkehrsverstoß kann auch unabhängig von der Frage, ob der Gegner in den Schutzbereich der Vorschrift eingebunden ist, in die Haftungsverteilung einbezogen werden (BGH 16.1.07 - VI ZR 248/05 - NZV 07, 354; OLG Hamm 20.9.10 - 6 U 222/09 - KG 28.12.06 - 12 U 47/06 -).
  • LG Wiesbaden, 27.09.2016 - 8 O 94/14

    Unfall auf der Autobahn mit einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden

    Sofern die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht nachweisbar ist, haftet der betroffene Halter gemäß § 7 StVG, weil er die ideale Fahrweise seines Fahrers im Sinne des § 17 Abs. 2 nicht nachweisen kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2015, 22 U 238/13, RZ 9, zitiert nach juris).
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