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   OLG Frankfurt, 09.04.2019 - 6 U 13/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13394
OLG Frankfurt, 09.04.2019 - 6 U 13/19 (https://dejure.org/2019,13394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2019 - 6 U 13/19 (https://dejure.org/2019,13394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2019 - 6 U 13/19 (https://dejure.org/2019,13394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • online-und-recht.de

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten bei wettbewerbsrechtlicher Zweitabmahnung

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Erläuterungsschreibens zu einer durch einen Wettbewerbsverband selbst ausgesproch...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Anwaltskosten für Erläuterung eines Abmahnschreibens

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Erläuterungsschreibens zu einer durch einen Wettbewerbsverband selbst ausgesprochenen Abmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Erstattung von Anwaltskosten für Erläuterung eines Abmahnschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Über die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Abmahnung durch Wettbewerbsverband

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abmahnkosten bei Zweitabmahnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Erläuterungsschreibens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anwaltliche Abmahnkosten eines Wettbewerbsverbands nicht erstattungsfähig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Anwaltskosten für Erläuterung einer Abmahnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2019 - 6 U 13/19
    Nach der Entscheidung "Kräutertee" (GRUR 2010, 354) des Bundesgerichtshofs sind nach einer vom Unterlassungsgläubiger selbst ausgesprochenen Erstabmahnung, die dem Verletzter den Weg gewiesen hat, den Gläubiger ohne gerichtliches Verfahren klaglos zu stellen, die Kosten für eine weitere anwaltliche Abmahnung grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
  • OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2019 - 6 U 13/19
    Allerdings ist fraglich, ob dies auch dann gilt, wenn - wie hier - der Zweitabmahnung eine Antwort des Verletzters auf die Erstabmahnung vorausging, in der ausdrücklich um eine Erläuterung des Unterlassungsverlangens gebeten wurde, und wenn die die anwaltliche Zweitabmahnung nicht nur den Inhalt der Erstabmahnung wiederholt, sondern vertiefte tatsächliche oder rechtliche Ausführungen enthält (zum letzten Gesichtspunkt vgl. Senat WRP 2018, 116 - Zweitabmahnung - unter Hinweis auf OLG Frankfurt a. M. - 11. Zivilsenat - MMR 2012, 249; Rn. 36).
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