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   OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19   

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https://dejure.org/2020,9040
OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19 (https://dejure.org/2020,9040)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2020 - 1 U 46/19 (https://dejure.org/2020,9040)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2020 - 1 U 46/19 (https://dejure.org/2020,9040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 126 BGB, § 126b BGB
    Widerspruchsrecht von Mobilfunkkunden unabhängig von Höhe angekündigter Preiserhöhung

  • JurPC

    Widerspruchsrecht von Mobilfunkkunden unabhängig von Höhe angekündigter Preiserhöhung

  • kanzlei.biz

    Unrechtmäßige Preiserhöhungsklauseln in Mobilfunkverträgen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Textform genügt als "Schriftform" einer Sperrandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Handy-Kunden haben unabhängig von der Höhe einer angekündigten Preiserhöhung immer ein Widerspruchsrecht

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkkunden haben bei einer einseitig angekündigten Preiserhöhung immer ein Widerspruchsrecht - Androhung einer Anschlusssperre in Textform ausreichend

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Einseitiger Preiserhöhung des Mobilfunkanbieters besteht ein Widerspruchsrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Vorbehalt zur Gebührenerhöhung muss Verbraucher Kündigungsrecht haben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkkunden haben unabhängig von der Höhe einer angekündigten Preiserhöhung immer ein Widerspruchsrecht - Ankündigung einer Sperre kann per Textform erfolgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Preiserhöhung des Mobilfunkanbieters - und das Widerspruchsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkverträge: Jede Preiserhöhung begründet ein Widerspruchsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunk-AGB auf dem Prüfstand - Widerspruchsrecht von Handy-Kunden besteht auch bei geringfügiger Preiserhöhung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Mobilfunk: Kein Freibrief für einseitige Preiserhöhungen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht eines Handy-Kunden unabhängig von der Höhe einer angekündigten Preiserhöhung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Preiserhöhungen durch Mobilfunkanbieter haben Kunden immer Widerspruchsrecht

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkverträge: Widerspruchsrecht auch bei geringfügiger Preiserhöhung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Immer ein Widerspruchsrecht bei einseitiger Preiserhöhung im Mobilfunk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 911
  • MMR 2020, 624
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.11.2015 - C-326/14

    Die Erhöhung von Telekommunikationstarifen anhand eines Verbraucherpreisindex

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Der EuGH hat zur Zulässigkeit von Preisänderungen ausgeführt, anhand dieser Bestimmungen (sc. Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22) werde deutlich, dass der Unionsgesetzgeber anerkannt hat, dass Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, ein berechtigtes Interesse daran haben können, die Preise und Tarife ihrer Dienstleistungen zu ändern (EuGH, Urteil vom 26. November 2015 - C-326/14 - Rn. 25, juris).

    Eine Preisänderung anhand eines von einer staatlichen Stelle ermittelten objektiven Verbraucherpreisindex sei keine "Änderung der Vertragsbedingungen" im Sinne dieser Bestimmung, die den Teilnehmer berechtigt, seinen Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen (EuGH, Urteil vom 26. November 2015 - C-326/14 - Rn. 29, juris).

  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2612/06

    Bezahlfernsehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte für ihre Auffassung, dass nur wesentliche Preisänderungen ein Widerrufsrecht begründen können, auf die Entscheidung des OLG München vom 21. September 2006 - 29 U 2612/06.
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Der Bundesgerichtshof (U. v. 15.11.2007 - III ZR 247/06 - Rn. 33 f., juris) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vielmehr abgeändert und angenommen, dass die dort streitige Preisänderungsklausel schon wegen Intransparenz und unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam sei.
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Abzustellen ist dabei nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, Rz 25 - juris).
  • BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 236/12

    Gasgrundversorgungsvertrag: Herleitung eines Preisänderungsrechts eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Nicht (fristgerecht) umgesetzte Richtlinien der Europäischen Union können zur Auslegung oder Fortbildung des nationalen Rechts nur insoweit herangezogen werden, als dieses dafür Raum gibt (BGH, Urteil vom 09. Dezember 2015 - VIII ZR 236/12 - Rn. 19, juris).
  • BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18

    Schriftformverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Für Erklärungen, die auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtet sind, und für geschäftsähnliche Handlungen, die eine solche Rechtsfolge auslösen, gelten die Anforderungen des § 126 BGB (vgl. BGH, B. v. 12.11.2019 - EnVR 108/18 - Rn. 19, juris).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 P 9.15

    Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion; Anhang zu einer E-Mail; Beweisfunktion;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Diese dynamische Auslegung eines gesetzlichen Merkmals hat in einem vergleichbaren Fall das Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegt, indem es angenommen hat, dass der in § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG geforderten Schriftlichkeit durch die Textform genügt wird (BVerwG, B. v. 15.12.2016 -5 P 9/15 - Rdn. 18).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Bei geschäftsähnlichen Handlungen soll die Erklärung nicht wie eine Willenserklärung final rechtliche Wirkungen herbeiführen, sondern die Rechtsfolge tritt unabhängig vom Willen des Erklärenden ein, weil das Gesetz die Rechtsfolge anordnet (BAG, B. v. 9.12.2008 - 1 ABR 79/07 - Rdn. 31 juris; BGH, U. v. 17.10.2009 - X ZR 97/99 - Rdn. 17, 19, juris).
  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 300/09

    Wohnraummietvertrag: Geltung einer Schriftformabrede für Vertragsänderungen auch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Sie ist nicht auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. auch BGH, U. v. 10.11.2010 - VIII ZR 300/09 - Rn. 14, juris).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19
    Bei geschäftsähnlichen Handlungen soll die Erklärung nicht wie eine Willenserklärung final rechtliche Wirkungen herbeiführen, sondern die Rechtsfolge tritt unabhängig vom Willen des Erklärenden ein, weil das Gesetz die Rechtsfolge anordnet (BAG, B. v. 9.12.2008 - 1 ABR 79/07 - Rdn. 31 juris; BGH, U. v. 17.10.2009 - X ZR 97/99 - Rdn. 17, 19, juris).
  • BGH, 11.03.2021 - III ZR 96/20

    AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit einer Sperrklausel eines Mobilfunkanbieters;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in MMR 2020, 624 veröffentlicht ist, hat hinsichtlich der Sperrklausel die Berufung des Klägers für unbegründet, die Berufung der Beklagten dagegen für begründet erachtet.
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