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   OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11   

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https://dejure.org/2011,16224
OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11 (https://dejure.org/2011,16224)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2011 - 8 W 20/11 (https://dejure.org/2011,16224)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 8 W 20/11 (https://dejure.org/2011,16224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anspruchs eines Patienten auf Einsicht in seine Behandlungsakten und deren Zusendung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Originalbehandlungsakten - Einsichtsrecht des Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 810; BGB § 811; ZPO § 93
    Umfang des Einsichtsrechts des Patienten in die Behandlungsakten; Anspruch auf Übersendung der Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Kopien der Patientenakte nur gegen Kostenübernahme

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Patienten auf Zusendung der Behandlungsunterlagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Orginal-Krankenakte bleibt beim Arzt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2007 - 1 W 301/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11
    Dabei ist die Höhe des Bruchteils davon abhängig, in welchem Maß die Durchsetzung der Hauptsacheforderung von der begehrten Auskunft abhängt (OLG Saarbrücken MedR 2007, 308).
  • LG Dortmund, 07.04.2000 - 17 T 31/00

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen; Erfüllungsort für Einsichtnahmerechte in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11
    Darüber hinaus ist ebenso anerkannt, dass der Arzt seiner Verpflichtung, dem Patienten Einsicht in die Krankenakte zu gewähren dadurch genügen kann, in dem er ihm vollständige Kopien der Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt, §§ 810, 811 Abs. 2 BGB (Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 6. Aufl., RdNr. 630, LG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2000, 17 T 31/00; LG München I, Urteil vom 19.11.2008, 9 O 5324/08; LG Magdeburg, Beschluss vom 26.01.2001, 9 O 1997/09 (537)).
  • LG München I, 19.11.2008 - 9 O 5324/08

    Einsicht von Urkunden: Angemessene Vergütung für Fertigung der Kopie einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11
    Darüber hinaus ist ebenso anerkannt, dass der Arzt seiner Verpflichtung, dem Patienten Einsicht in die Krankenakte zu gewähren dadurch genügen kann, in dem er ihm vollständige Kopien der Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt, §§ 810, 811 Abs. 2 BGB (Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 6. Aufl., RdNr. 630, LG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2000, 17 T 31/00; LG München I, Urteil vom 19.11.2008, 9 O 5324/08; LG Magdeburg, Beschluss vom 26.01.2001, 9 O 1997/09 (537)).
  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11
    14 Nach allgemein anerkannter Rechtsprechung hat der Patient grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Originalbehandlungsakten, was zum Einen aus einer Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag, zum Anderen aus § 810 BGB hergeleitet wird und darüber hinaus von der Rechtsprechung unter anderem mit dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und seiner personalen Würde begründet wird (BGHZ 85, 327).
  • LG Magdeburg, 26.01.2010 - 9 O 1997/09

    Einsichtsrecht des Patienten in die Originalbehandlungsunterlagen sowie auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11
    Darüber hinaus ist ebenso anerkannt, dass der Arzt seiner Verpflichtung, dem Patienten Einsicht in die Krankenakte zu gewähren dadurch genügen kann, in dem er ihm vollständige Kopien der Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt, §§ 810, 811 Abs. 2 BGB (Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 6. Aufl., RdNr. 630, LG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2000, 17 T 31/00; LG München I, Urteil vom 19.11.2008, 9 O 5324/08; LG Magdeburg, Beschluss vom 26.01.2001, 9 O 1997/09 (537)).
  • OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17

    Geltendmachung von Kosten des Rechtsstreits im Wege der Klageerweiterung

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Versendung der Originalakte an den Patienten grundsätzlich nicht stattfindet (OLG Frankfurt v. 09.05.2011 - 8 W 20/11 - juris Rn. 14 - GesR 2011, 672-673; OLG Frankfurt v. 12.05.2009 - 8 U 255/08 - juris Rn. 57 - Warntjen in: MDK Bayern, Der Medizinische Behandlungsfehler, 2013, S. 62; Konradt in: Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2014, Kap. 2 Rn. 108; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht - Fallgruppenkommentar, 4. Aufl. 2014, E Rn. 17; Rehborn, MDR 2013, 565-569, 566).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
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