Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16901
OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17 (https://dejure.org/2017,16901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2017 - 11 Verg 5/17 (https://dejure.org/2017,16901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 11 Verg 5/17 (https://dejure.org/2017,16901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VOL/A EG (2009) § 17 Abs. 1, VOL/A EG (2009) § 19 Abs. 1 Nr. 2, VOL/A EG (2009) § 19 Abs. 6
    Prüfungspflicht des Auftraggebers bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten; Anforderungen an einen Eingangsvermerk; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Kombinationsrabatten.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungspflicht des Auftraggebers bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten; Anforderungen an einen Eingangsvermerk; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Kombinationsrabatten.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Prüfungspflicht des Auftraggebers bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten; Anforderungen an einen Eingangsvermerk; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Kombinationsrabatten

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines von einem Bieter angebotenen Kombinationsrabatt bei losweiser Vergabe von Dienstleistungen bei der Wertung eines einzelnen Loses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingangsvermerk muss Aussteller nicht erkennen lassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eingangsvermerk muss Aussteller nicht erkennen lassen! (VPR 2017, 143)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    § 19 Abs. 6 Satz 2 VOL/A-EG (2009) sei nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16) drittschützend.

    Sie meint, dass auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 - die Antragstellerin hinsichtlich ihrer Rüge, die Angebote der Beigeladenen seien unauskömmlich, nicht antragsbefugt sei, weil sie eine Verletzung der Preisaufklärungspflicht der Antragstellerin nicht schlüssig geltend gemacht habe.

    Soweit die Vergabekammer in dem angefochtenen Beschluss in Übereinstimmung mit einer weit verbreiteten Auffassung in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten hat, diese Vorschrift entfalte allenfalls dann drittschützende Wirkung, wenn die Preisgestaltung des Billigbieters als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise zu qualifizieren sei, kann dem im Lichte der Entscheidung des BGH vom 31.1.2017, X ZB 10/16, nicht gefolgt werden.

    Im Übrigen kann sich die Frage der Unangemessenheit eines Preises nicht nur aufgrund des signifikanten Abstandes zum nächstgünstigen Gebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen etwa bei augenfälliger Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß verlangten Preisen (BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; OLG Karlsruhe, VergabeR 2010, 96).

    Allerdings ist die Streitfrage im Ergebnis nicht entscheidungserheblich, was Voraussetzung für eine zulässige Vorlage wäre (BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/2016, Rdnr. 6).

  • VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    Allerdings ist auf der anderen Seite auch der Zweck des Vergaberechts zu berücksichtigen, dem öffentlichen Auftraggeber eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung seines Bedarfs zu ermöglichen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 07. Februar 2008 - VK 3 - 169/07 -, juris Rdnr. 119; Müller-Wrede in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2016, § 97 GWB Rdnr. 201.).

    Bei der gebotenen Abwägung dieser beiden Grundsätze bestehen nach Auffassung des Senats keine Bedenken, den von einem Bieter für den Fall des Zuschlags von Loskombinationen eingeräumten Rabatt bei der Wertung von Einzellosen zu berücksichtigen und den Zuschlag für das konkrete Los auch dann auf das rabattierte Angebot zu erteilen, wenn der Rabatt davon abhängig ist, dass auch weitere Lose beauftragt werden - vorausgesetzt, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind (so auch VK Bund, Beschluss vom 07. Februar 2008 - VK 3 - 169/07 -, juris Rdnr. 119; Vergabekammer des Saarlandes, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 VK 07/2008 -, juris Rdnr. 104; noch weitergehender Müller-Wrede in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2016, § 97 GWB Rdnr. 202.).

  • OLG Naumburg, 31.03.2008 - 1 Verg 1/08

    Urkalkulation in verschlossenem Umschlag als wesentlicher Angebotsteil im Sinne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    Eine Unterschrift oder ein Handzeichen der annehmenden Person ist hingegen nicht erforderlich (Abweichung zu OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2008, 1 Verg 1/08).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des OLG Naumburg (Beschluss vom 31.3.2008, 1 Verg 1/08; dem folgend auch VK Thüringen, Beschluss vom 27.3.2014, 250-40022356/2014-N-002-AP; VK Sachsen-Anhalt v. 26.01.2015 - 3 VK LSA 105-106/14; König aaO. Rdnr. 17), dass darüber hinaus auch der Urheber des Vermerks identifizierbar sein muss.

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    An die Darlegung eines drohenden Schadens sind wegen des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtschutzes keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 05. November 2009 - Verg 15/09; Beschluss vom 21.5.2010 - Verg 2/10).

    Im Übrigen kann sich die Frage der Unangemessenheit eines Preises nicht nur aufgrund des signifikanten Abstandes zum nächstgünstigen Gebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen etwa bei augenfälliger Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß verlangten Preisen (BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; OLG Karlsruhe, VergabeR 2010, 96).

  • VK Hessen, 07.03.2017 - 69d-VK-41/16

    Eingangsvermerk muss nur Aufschluss über Rechtzeitigkeit geben!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Hessen vom 7. März 2017, 69 d VK-41/2016, gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Stadt2 vom 07.03.2017, 69 d VK-41/2016, aufzuheben;.

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    Im Übrigen kann sich die Frage der Unangemessenheit eines Preises nicht nur aufgrund des signifikanten Abstandes zum nächstgünstigen Gebot im selben Vergabeverfahren stellen, sondern gleichermaßen etwa bei augenfälliger Abweichung von in vergleichbaren Vergabeverfahren oder sonst erfahrungsgemäß verlangten Preisen (BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; OLG Karlsruhe, VergabeR 2010, 96).
  • VK Saarland, 12.01.2009 - 1 VK 07/08

    Mehr als 50% der Leistung erbringen Nachunternehmer: Bieter ist nicht geeignet!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    Bei der gebotenen Abwägung dieser beiden Grundsätze bestehen nach Auffassung des Senats keine Bedenken, den von einem Bieter für den Fall des Zuschlags von Loskombinationen eingeräumten Rabatt bei der Wertung von Einzellosen zu berücksichtigen und den Zuschlag für das konkrete Los auch dann auf das rabattierte Angebot zu erteilen, wenn der Rabatt davon abhängig ist, dass auch weitere Lose beauftragt werden - vorausgesetzt, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind (so auch VK Bund, Beschluss vom 07. Februar 2008 - VK 3 - 169/07 -, juris Rdnr. 119; Vergabekammer des Saarlandes, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 VK 07/2008 -, juris Rdnr. 104; noch weitergehender Müller-Wrede in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2016, § 97 GWB Rdnr. 202.).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    Dieser Schritt sollte vielmehr Fällen vorbehalten bleiben, in denen zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 -, juris Rdnr. 73).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2015 - Verg 14/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    Es entspricht h.M., dass sich dieses Nachforderungsrecht nicht nur auf gänzlich fehlende, sondern auch auf unvollständige Erklärungen und Nachweise bezieht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2015 - VII-Verg 14/15 -, juris; Dittmann aaO. Rdnr. 34).
  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
    An die Darlegung eines drohenden Schadens sind wegen des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtschutzes keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 05. November 2009 - Verg 15/09; Beschluss vom 21.5.2010 - Verg 2/10).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2015 - 11 Verg 3/15

    Vergabe eines Rahmenvertrags über das Abschleppen widerrechtlich geparkter

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Jedoch wird die Auffassung vertreten, dass der Mittelstandsschutz jedenfalls dann die Zuschlagserteilung auf ein solches Mehrfachangebot verbietet, sofern es nicht auch bezogen auf jedes einzelne Teillos das wirtschaftlichste Angebot ist (OLG Frankfurt , Beschluss v. 9.5.2017, 11 Verg 5/17, juris Rn. 87; offen lassend OLG Naumburg, Beschluss v. 14.03.2013 - 2 Verg 8/12; ablehnend Müller-Wrede, GWB, § 97 Rn. 202).
  • VK Sachsen, 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

    Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

    In einem ähnlich gelagerten Fall hat bereits das OLG Frankfurt (B. v. 9.5. 2017 - 11 Verg 5/17) zur Zulässigkeit und Notwendigkeit der konkreten Benennung einer Umschlagstelle ausgeführt:.
  • VK Hessen, 17.10.2017 - 69d-VK-11/17
    Dazu werden vertiefte vergaberechtliche Rechtskenntnisse nicht ohne Weiteres vorausgesetzt (Kulartz/Kus/Portz/Prieß-Wiese, a.a.O., § 160 Rn. 158), auch bedarf es keines anwaltlichen Rates (OLG Frankfurt; Beschl. v. 9. Mai 2017 - Az.: 11 Verg 5/17 -); allerdings darf davon ausgegangen werden, dass ein durchschnittlicher Bieter, der sich nicht zum ersten Mal an einer öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt, schon über eine gewisse Erfahrung in Vergabeverfahren verfügt (s. Müller-WredeHofmann, a.a.O., § 160 Rn. 72) und ihm somit - wie erforderlich (OLG Frankfurt, wie vor) - bewusst ist, dass aus den ihm vorliegenden Tatsachen ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte.

    Nach vorherrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist ein erheblicher Unterschied dann gegeben, wenn das preislich günstigste Angebot um mindestens 20 % niedriger ist als das Angebot des zweitplatzierten Bieters (s. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. April 2012 - Az.: Verg 61/11 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Mai 2017 - Az.: 11 Verg 5/17 - Heiermann/Zeiss/Summa-Wagner, a.a.O., Stand: 27. Juni 2017, § 60 VgV Rn. 10; s. ferner Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß-Dicks, VgV-Kommentar, 2017, § 60 Rn. 9 - jew.

    Zum anderen wäre es mit dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz nicht vereinbar, bei Dokumentationsfehlern generell und unabhängig von deren Gewicht und Stellenwert das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Mai 2017 - Az.: 11 Verg 5/17 -).

  • VK Hessen, 25.04.2017 - 69d-VK-09/17
    Dazu werden vertiefte vergaberechtliche Rechtskenntnisse nicht ohne Weiteres vorausgesetzt (Kulartz/Kus/Portz/Prieß-Wiese, a.a.O., § 160 Rn. 158), auch bedarf es keines anwaltlichen Rates (OLG Frankfurt; Beschl. v. 9. Mai 2017 - Az.: 11 Verg 5/17 -); allerdings darf davon ausgegangen werden, dass ein durchschnittlicher Bieter, der sich nicht zum ersten Mal an einer öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt, schon über eine gewisse Erfahrung in Vergabeverfahren verfügt (s. Müller-WredeHofmann, a.a.O., § 160 Rn. 72) und ihm somit - wie erforderlich (OLG Frankfurt, wie vor) - bewusst ist, dass aus den ihm vorliegenden Tatsachen ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte.

    Nach vorherrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist ein erheblicher Unterschied dann gegeben, wenn das preislich günstigste Angebot um mindestens 20 % niedriger ist als das Angebot des zweitplatzierten Bieters (s. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. April 2012 - Az.: Verg 61/11 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Mai 2017 - Az.: 11 Verg 5/17 - Heiermann/Zeiss/Summa-Wagner, a.a.O., Stand: 27. Juni 2017, § 60 VgV Rn. 10; s. ferner Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß-Dicks, VgV-Kommentar, 2017, § 60 Rn. 9 - jew.

    Zum anderen wäre es mit dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz nicht vereinbar, bei Dokumentationsfehlern generell und unabhängig von deren Gewicht und Stellenwert das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Mai 2017 - Az.: 11 Verg 5/17 -).

  • VK Berlin, 24.01.2023 - VK-B2-35/22

    Nachforderung fehlender Unterlagen ist kein Muss!

    Dabei muss neben die Erkennbarkeit der die (mögliche) Vergaberechtswidrigkeit begründenden Tatsachen das Bewusstsein hinzutreten, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 9. Mai 2017 - 11 Verg 5/17, BeckRS 2017, 112554).
  • VK Hessen, 21.01.2020 - 69d-VK-17/19

    Wettbewerbsergebnis kann mit 60% gewichtet werden!

    Dazu werden vertiefte vergaberechtliche Rechtskenntnisse nicht ohne Weiteres vorausgesetzt (Kulartz/Kus/Portz/Prieß-Wiese, a.a.O., § 1 60 Rn. 158), insbesondere muss er die Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 21. März 2017 - Az.: 11 Verg 4/17 -); auch bedarf es keines anwaltlichen Rates (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Mai 2017 - Az.: 11 Verg 5/17 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht