Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 4 U 233/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Fahrradunfall, Fußgänger, Rechtsfahrgebot
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 StVO, § 25 StVO, § 26 StVO
Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt
- verkehrslexikon.de
Haftung eines Fahrradfahrers bei Nutzung eines Fahrradschutzstreifens entgegen der Fahrtrichtung
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Fahrradstreifen entgegen Fahrtrichtung befahren und mit Fußgänger kollidiert - 90 % Haftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt
- RA Kotz
Verkehrsunfall mit entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Fahrradfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 2; StVO § 25; StVO § 26
Fahrradschutzstreifen; Fahrradstreifen; Fahrrad-Streifen - rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung befahrenden Radfahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers bestätigt, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt
- hessen.de (Pressemitteilung)
Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Radfahrer: Wer gegen die Fahrtrichtung fährt, muss besonders aufpassen
- lto.de (Kurzinformation)
Rechtsfahrgebot: Wer dem Verkehr entgegen fährt, muss besser aufpassen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung genutzt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt, bestätigt
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Zur Haftung eines Radfahrers auf Fahrradschutzstreifen bei Kollision mit Fußgänger
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Geisterfahrer auf Radfahrschutzstreifen
- versr.de (Kurzinformation)
OLG Frankfurt/M. bestätigt überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Fußgängerunfall mit dem falsch fahrenden Radfahrer
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Fahrrad-Schutzstreifen: Fahrradfahrer in Gegenrichtung haftet bei Unfall
- haerlein.de (Kurzinformation)
Warum Radfahrer auf vorhandenen Fahrrad-Schutzstreifen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren sollten
- datev.de (Kurzinformation)
Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrradfahrer haftet überwiegend für Unfall mit Fußgänger bei verbotswidriger Nutzung eines Fahrrad-Schutzstreifens in Gegenrichtung - Fußgänger müssen nicht mit einem verbotswidrig herannahenden Radfahrer rechnen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.09.2016 - 8 O 88/16
- OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 4 U 233/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 4 U 233/16
Gleichwohl traf den Beklagten jedoch eine gesteigerte Vorsichtspflicht aus § 1 Abs. 2 StVO, darauf zu achten, ob nicht von links vom Bürgersteig kommende Fußgänger die Straße überqueren wollen (vgl. KG, a.a.O., Rz. 7 und Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken NJW-RR 2015, 798 [OLG Saarbrücken 22.01.2015 - 4 U 69/14] unter II. 2. a) dd), Rz. 27). - KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 4 U 233/16
Der Beklagte verlor dieses Vorrangrecht des fließenden Verkehrs auf der Straße nicht dadurch, dass er den linken Fahrstreifen verbotswidrig benutzte (vgl. so für Vorfahrtrecht aus § 8 StVO: BGHSt 34, 127 sowie für §§ 9, 10 StVO: KG, DAR 1993, 257). - BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86
Vorfahrtsrecht eines Radfahrers
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 4 U 233/16
Der Beklagte verlor dieses Vorrangrecht des fließenden Verkehrs auf der Straße nicht dadurch, dass er den linken Fahrstreifen verbotswidrig benutzte (vgl. so für Vorfahrtrecht aus § 8 StVO: BGHSt 34, 127 sowie für §§ 9, 10 StVO: KG, DAR 1993, 257).