Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 116/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48571
OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 116/17 (https://dejure.org/2018,48571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2018 - 20 W 116/17 (https://dejure.org/2018,48571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 20 W 116/17 (https://dejure.org/2018,48571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Pfandfreigabe und Löschungsbewilligung - Gesamtgrundpfandrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29 ; BGB § 1175 ; BGB § 1192
    Voraussetzungen der Löschung von Grundpfandrechten im Zuge der Aufteilung in Eigentumswohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Pfandfreigabeerklärung als Löschungsbewilligung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auslegung einer Pfandfreigabeerklärung als Löschungsbewilligung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05

    Grundbuchverfahren: Wahrung der Form einer Unterschriftsbeglaubigung trotz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 116/17
    Nach weiterem Schriftwechsel mit dem Grundbuchamt, ausweislich dessen der Notar unter anderem auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 08.03.2006, 20 W 21/05, verwiesen hatte, hat der Rechtspfleger beim Grundbuchamt durch den angefochtenen Beschluss (Bl. 7/21 ff. d. A.), auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, den Antrag der hiesigen Beteiligten und der Gläubigerin vom 29.01.2016 zurückgewiesen und zur Begründung angegeben, dass die in der Zwischenverfügung vom 16.03.2016 aufgezeigten Hindernisse nicht behoben worden seien.

    Es unterliegt dann der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, ob die Ergänzung des Textes von der bzw. mit dem Willen der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte (vgl. Senat DNotZ 2006, 767, zitiert nach juris und m. w. N.).

  • LG Wuppertal, 18.11.1999 - 6 T 825/99

    Gesamtlöschung eines Grundpfandrechts aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 116/17
    Die Pfandfreigabeerklärung kann dann zumindest als Löschungsbewilligung ausgelegt werden (so dazu etwa LG Wuppertal DNotI-Report 2000, 34; LG Dresden NotBZ 2000, 273; LG Leipzig NotBZ 2001, 71; Reischl in jurisPK-BGB, Stand: 01.04.2017, § 1175 Rz. 26; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, Neub. 2015, § 1175 Rz. 10; Holzer in BeckOK GBO, Stand: 01.05.2018, § 27 Rz. 25; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 27 Rz. 8; vgl. auch Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 2724c).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 Wx 15/09

    Beweiskraft einer nachträglich veränderten Urkunde mit notariell beglaubigter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 116/17
    Nach inzwischen ganz herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung beseitigt die nachträgliche Veränderung des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, nicht die Formwirksamkeit der Beglaubigung (vgl. neben der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des erkennenden Senats etwa KG FPrax 2013, 8; OLG Brandenburg FGPrax 2010, 210; OLG München FGPrax 2010, 252, je zitiert nach juris; Demharter a.a.O., § 29 Rz. 44; Otto in BeckOK GBO, a.a.O., § 29 Rz. 207; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 163; Meikel/Hertel, GBO, 11. Aufl., § 29 Rz. 469 ff.; Winkler, BeurkG, 18. Aufl., § 40 Rz. 81 ff.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 129 Rz. 2; Staudinger/Hertel, BGB, Neub. 2017, § 129 Rz. 128, je m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2017 - 20 W 289/16

    Voraussetzungen für Rangrücktritt einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 116/17
    Auf die Auslegung kann nur zurückgegriffen werden, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 14.11.2017, 20 W 289/16, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht