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OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung aufgrund von erbrachten Sozialhilfeleistungen übergegangener Unterhaltsansprüche; Anspruchsübergang als unbillige Härte ; Beurteilung der Leistungsfähigkeit ; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1603, 1614; BSHG 91 Abs. 2
Sozialhilfeträger, Forderungsübergang, Gütergemeinschaft, Leistungsfähigkeit, - Judicialis
- RA Kotz
Kindesunterhaltsverpflichtung - Übergang der Ansprüche auf das Sozialamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 § 1614; BSHG § 91 Abs. 2
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchsübergangs auf den Träger der Sozialhilfe wegen unbilliger Härte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Groß-Gerau, 15.02.2001 - 72 F 926/00
- OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 982 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 35.78
Hilfe zum Lebensunterhalt
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2001 - 1 UF 66/01
1 BSHG (allgemeine Härteregelung) vorliegt, wenn durch die Heranziehung des Unterhaltspflichtigen soziale Belange vernachlässigt werden müssten (BVerwGE 58, Seite 209;… Fichtner - Schäfer BSHG, 1. Auflage 1999, Randnummer 41;… Schellhorn und andere BSHG, 15. Auflage 1997, § 91 Randnummer 88).