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   OLG Frankfurt, 09.08.2007 - 26 W 48/07   

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https://dejure.org/2007,17529
OLG Frankfurt, 09.08.2007 - 26 W 48/07 (https://dejure.org/2007,17529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2007 - 26 W 48/07 (https://dejure.org/2007,17529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2007 - 26 W 48/07 (https://dejure.org/2007,17529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 293 BGB
    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung wegen einer den Schuldner nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtenden Forderung; Ermächtigung der Hauptzahlstelle zur Entgegennahme der Inhaberschuldverschreibung

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 765; ; ZPO § 793; ; ZPO § 803 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 851; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 293; ; BGB § 294; ; BGB § 298

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung eines Mangels während des Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahrens - Zur Vollmachtserteilung des Schuldners an einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen § 765 Zivilprozessordnung (ZPO) als Begründung der Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme; Maßgeblichkeit des Verständnisses des Geschäftsgegners über die Vollmachtserteilung bei einer nach außen kundgegebenen bzw. in einer Urkunde verlautbarten Vollmacht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 21 O 55/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2007 - 26 W 48/07
    Da eine Rückzahlung der Anleihe bei Fälligkeit nicht erfolgte, wurde die Republik Argentinien durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.09.2004 (Az.: 2/21 O 55/04) verurteilt, drei Geldbeträge (112.995,51 EUR, 10.481,48 EUR und 6.495,96 EUR), jeweils nebst Zinsen Zug um Zug gegen Aushändigung im Einzelnen bezeichneter Inhaberteilschuldverschreibungen und Zinsscheine an den Gläubiger zu zahlen.
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2007 - 26 W 48/07
    Es ist nämlich schon keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand zeitweise zu verweigern, d.h. diese Einrede eines in Anspruch genommenen Staates spielt in einer privatrechtlichen Streitigkeit vor einem nationalen Gericht weder im Erkenntnis- noch im Vollstreckungsverfahren eine Rolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2007, 2 BvM 1/03).
  • BGH, 08.07.2008 - VII ZB 64/07

    Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer

    Auf die Rechtsmittel der Parteien werden - unter Zurückweisung im Übrigen - die Beschlüsse des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. August 2007 (26 W 48/07) und des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2007 abgeändert.
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