Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr. 4 UWG
Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz - IWW
UWG § 4 Nr. 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Abwerbeverbot, Gezielte Behinderung, Mitbewerber gezielt behindert, nachvertragliches Abwerbeverbot, UWG § 4 Nr. 4
- arbeitsrechtsiegen.de
Telefonische Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 4
Wettbewerb; Behinderung; Abwerbung; Mobilfunknummer - rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 4
Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmern unter einer Mobilfunknummer zum Zwecke des Abwerbens - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz unter Mobilfunknummer
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens eines Arbeitnehmers durch Anrufe während der Arbeitszeit auf einem privaten Mobiltelefon
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Abwerbeanruf auf dem privaten Handy eines Arbeitnehmers kann wettbewerbswidrig sein
- cmshs-bloggt.de (Pressemitteilung)
Abwerbung von Arbeitnehmern über das private Mobiltelefon
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gilt auch bei Anruf über Privathandy
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abwerbung über das Privathandy
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr privates Mobiltelefon ist wettbewerbswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr privates Mobiltelefon ist wettbewerbswidrig
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Abwerben am Arbeitsplatz ist tabu
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Telefonate am Arbeitsplatz: Beeinträchtigung der ungestörten Betriebsabläufe
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch Anruf eines Arbeitnehmers über Privathandy stellt wettbewerbswidrige Abwerbung dar - Kontakte am Arbeitsplatz über den Erstkontakt hinaus müssen nicht unbeschränkt geduldet werden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.02.2018 - 6 O 319/17
- OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2019, 65
- WM 2019, 226
- DB 2018, 3116
- K&R 2018, 805
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01
Direktansprache am Arbeitsplatz
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18
Bei der Abwägung, ob die Anrufe während der Arbeitszeit als unlauter zu beurteilen sind, sind die Interessen aller Beteiligten, also die der Arbeitnehmer sowie die der beteiligten Unternehmensinhaber zu berücksichtigen (BGH GRUR 2004, 696 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).(BGH GRUR 2004, 696, 698 [BGH 04.03.2004 - I ZR 221/01] - Direktansprache am Arbeitsplatz).
- BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04
Direktansprache am Arbeitsplatz III
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18
Ein solcher Anruf ist unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen nicht unzumutbar, wenn er nur der ersten kurzen Kontaktaufnahme dient, bei welcher sich der Anrufer bekanntmacht, den Zweck seines Anrufs mitteilt, erfragt, ob der Angerufene an einer Kontaktaufnahme als solche und zu diesem Zeitpunkt Interesse hat und bei vorhandenem Interesse des angerufenen Arbeitnehmers die in Rede stehende offene Stelle knapp umschreibt, und, falls das Interesse des Mitarbeiters danach fortbesteht, eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Arbeitsbereichs verabredet, wobei eine wenige Minuten überschreitende Gesprächsdauer ein Indiz dafür ist, dass der Anrufer bereits den ersten Kontakt in wettbewerbswidriger Weise, insbesondere zu einem unzulässigen Umwerben des Angerufenen, genutzt hat (…BGH aaO - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2008, 262 [BGH 22.11.2007 - I ZR 183/04] - Direktansprache am Arbeitsplatz III).
- OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 W 70/19
Unlautere Behinderung durch telefonischen Abwerbeversuch am Arbeitsplatz
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des erkennenden Senats (vgl. WRP 2018, 1497 - Kontaktversuch über Privathandy - m.w.N.) stellt die über eine erste kurzfristige Kontaktaufnahme hinausgehende Ansprache eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz zum Zwecke der Abwerbung eine unlautere Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) des Arbeitgebers dar.