Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33059
OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2018,33059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2018 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2018,33059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2018 - 6 U 51/18 (https://dejure.org/2018,33059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abwerbeverbot, Gezielte Behinderung, Mitbewerber gezielt behindert, nachvertragliches Abwerbeverbot, UWG § 4 Nr. 4

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Telefonische Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerb; Behinderung; Abwerbung; Mobilfunknummer

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmern unter einer Mobilfunknummer zum Zwecke des Abwerbens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz unter Mobilfunknummer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens eines Arbeitnehmers durch Anrufe während der Arbeitszeit auf einem privaten Mobiltelefon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abwerbeanruf auf dem privaten Handy eines Arbeitnehmers kann wettbewerbswidrig sein

  • cmshs-bloggt.de (Pressemitteilung)

    Abwerbung von Arbeitnehmern über das private Mobiltelefon

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gilt auch bei Anruf über Privathandy

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwerbung über das Privathandy

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unlautere Behinderung durch Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr privates Mobiltelefon ist wettbewerbswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr privates Mobiltelefon ist wettbewerbswidrig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abwerben am Arbeitsplatz ist tabu

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Telefonate am Arbeitsplatz: Beeinträchtigung der ungestörten Betriebsabläufe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Anruf eines Arbeitnehmers über Privathandy stellt wettbewerbswidrige Abwerbung dar - Kontakte am Arbeitsplatz über den Erstkontakt hinaus müssen nicht unbeschränkt geduldet werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 65
  • WM 2019, 226
  • DB 2018, 3116
  • K&R 2018, 805
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18
    Bei der Abwägung, ob die Anrufe während der Arbeitszeit als unlauter zu beurteilen sind, sind die Interessen aller Beteiligten, also die der Arbeitnehmer sowie die der beteiligten Unternehmensinhaber zu berücksichtigen (BGH GRUR 2004, 696 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).

    (BGH GRUR 2004, 696, 698 [BGH 04.03.2004 - I ZR 221/01] - Direktansprache am Arbeitsplatz).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04

    Direktansprache am Arbeitsplatz III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 6 U 51/18
    Ein solcher Anruf ist unter Beachtung der unterschiedlichen Interessen nicht unzumutbar, wenn er nur der ersten kurzen Kontaktaufnahme dient, bei welcher sich der Anrufer bekanntmacht, den Zweck seines Anrufs mitteilt, erfragt, ob der Angerufene an einer Kontaktaufnahme als solche und zu diesem Zeitpunkt Interesse hat und bei vorhandenem Interesse des angerufenen Arbeitnehmers die in Rede stehende offene Stelle knapp umschreibt, und, falls das Interesse des Mitarbeiters danach fortbesteht, eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Arbeitsbereichs verabredet, wobei eine wenige Minuten überschreitende Gesprächsdauer ein Indiz dafür ist, dass der Anrufer bereits den ersten Kontakt in wettbewerbswidriger Weise, insbesondere zu einem unzulässigen Umwerben des Angerufenen, genutzt hat (BGH aaO - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH GRUR 2008, 262 [BGH 22.11.2007 - I ZR 183/04] - Direktansprache am Arbeitsplatz III).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 W 70/19

    Unlautere Behinderung durch telefonischen Abwerbeversuch am Arbeitsplatz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des erkennenden Senats (vgl. WRP 2018, 1497 - Kontaktversuch über Privathandy - m.w.N.) stellt die über eine erste kurzfristige Kontaktaufnahme hinausgehende Ansprache eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz zum Zwecke der Abwerbung eine unlautere Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) des Arbeitgebers dar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht