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   OLG Frankfurt, 09.10.2008 - 2 UF 13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9576
OLG Frankfurt, 09.10.2008 - 2 UF 13/08 (https://dejure.org/2008,9576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2008 - 2 UF 13/08 (https://dejure.org/2008,9576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 2 UF 13/08 (https://dejure.org/2008,9576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 116 BGB, § 1614 BGB, § 80 ZPO, § 767 ZPO
    Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts: (Un-)Wirksamkeit eines durch einen Rechtsanwalt erklärten Verzichts auf Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel

  • Judicialis

    BGB § 1614; ; ZPO § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1614; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675; ZPO § 80
    Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht; Wirksamkeit der Erklärung eines Verzichts auf die Rechte aus einem Unterhaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht; Wirksamkeit der Erklärung eines Verzichts auf die Rechte aus einem Unterhaltstitel durch den Prozessbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2005 - 16 WF 132/05

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Kostentragungspflicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2008 - 2 UF 13/08
    Denn der Verzicht auf die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel stellt gerade keinen (nichtigen) Verzicht auf Unterhaltszahlungen dar (OLG Karlsruhe, Beschluss zu 16 WF 132/05 vom 16. November 2005, juris Rn. 6 ; OLGR Karlsruhe 2002, 163-164).
  • LG Saarbrücken, 17.05.2010 - 5 T 142/10

    Zwangsvollstreckungskosten: Entstehen einer Vollstreckungsgebühr im Zusammenhang

    Der Schuldner ist durch das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 11.12.2008 - 2 UF 13/08 - verurteilt worden, an die Klägerin monatlich nachehelichen Unterhalt, fällig jeweils zum 3. Werktags eines jeden Monats in Höhe von.

    Es lag mit dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 11.12.2008 - 2 UF 13/08 - das für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist, ein Vollstreckungstitel vor, der den Prozessbevollmächtigten des Schuldners bereits am 15.12.2008 zugestellt worden war.

    Anders verhält es sich bei einem Leistungsurteil, wie es das Saarländische Oberlandesgericht hinsichtlich der Unterhaltsforderung des Schuldners am 11.12.2008 verkündet hat (Saarländisches Oberlandesgericht Aktenzeichen 2 UF 13/08).

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