Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 13 U 197/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 519 HGB, § 521 HGB, § 242 BGB, § 812 BGB
Seetransport: Auslegung einer in einem Revers enthaltenen Freistellungsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.08.2018 - 14 O 21/17
- OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 13 U 197/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04
Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 13 U 197/18
Die hiernach ohne rechtlichen Grund abgegebenen Schuldanerkenntnisse können von der Beklagten zu 1) gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt., Abs. 2 BGB zurückgefordert werden (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2005, VIII ZR 299/04, juris Rn. 27).Der - von den Beklagten im Streitfall ausdrücklich erhobene, aber ohnehin von Amts wegen zu beachtende - allgemeine Arglisteinwand des § 242 BGB wird durch die Bereicherungseinrede des § 821 BGB, die von dem Berechtigten geltend gemacht werden muss, nicht ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 29.6.2005, VIII ZR 299/04, juris Rn. 27), so dass dahingestellt bleiben kann, ob der Vortrag der Beklagten dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie (auch) die Bereicherungseinrede erhoben haben.
- BGH, 07.12.2004 - XI ZR 361/03
Entschädigung für Veruntreuungen im Rahmen einer Aktienemission
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 13 U 197/18
Ob ein abstraktes Schuldanerkenntnis vorliegt, ist im Einzelfall ausgehend vom Wortlaut der Erklärung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere ihres Anlasses und ihres Zwecks sowie der Interessenlage beider Seiten, durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urt. v. 7.12.2004, XI ZR 361/03, juris Rn. 25). - BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 13 U 197/18
Ein abstraktes Schuldanerkenntnis ist gegeben, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, Urt. v. 14.1.2008, II ZR 245/06, juris Rn. 15). - BGH, 18.10.1990 - IX ZR 4/90
Voraussetzungen für die Annahme eines abstrakten Schuldanerkenntnisses - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 13 U 197/18
Der Gläubiger soll sich zur Begründung seines Anspruchs allein auf das Anerkenntnis berufen können (BGH, Urt. v. 18.10.1990, IX ZR 4/90, juris Rn. 8).