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   OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15   

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https://dejure.org/2015,46870
OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15 (https://dejure.org/2015,46870)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2015 - 25 W 58/15 (https://dejure.org/2015,46870)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2015 - 25 W 58/15 (https://dejure.org/2015,46870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine einstweilige Verfügung auf Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit zur Durchführung eines Parteitages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine einstweilige Verfügung auf Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit zur Durchführung eines Parteitages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme; Rücknahme; Vertragsschluss

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Durchsetzung der Durchführung eines Parteitages einer politischen Partei im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 71/90

    Telefax: Nicht immer ein vollwertiger Ersatz!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
    Im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 174 BGB entspricht es der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits BGH, Urteil vom 04.02.1981 - VIII ZR 313/79 - Tz. 7 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1990 - 20 U 71/90 - Tz.18 - zitiert nach juris, Palandt-Ellenberger, BGB, 74 Aufl., § 174 Rz. 5, jeweils mit weiteren Nachweisen), dass der Erklärung des Bevollmächtigten die Originalvollmacht beigefügt sein muss; die Übermittlung einer bloßen (Fax-)Kopie kann dem nicht gleichgestellt werden.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 15 U 225/02

    Zur Zulässigkeit der Herabsetzung der Bezüge des Vorstandes sowie zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
    § 174 BGB gibt dem Adressaten des einseitigen Rechtsgeschäfts daher die Möglichkeit an die Hand, diese Ungewissheit selbst zu beseitigen (OLG Düsseldorf NZG 2004, 141, 143 [OLG Düsseldorf 17.11.2003 - I-15 U 225/02] ).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 129/00 = NJW 2002, 162 ff. [BAG 05.04.2001 - 2 AZR 159/00] ).
  • BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05

    Preselection

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
    Indes ist diese Vorschrift entsprechend anzuwenden für die Annahme eines Vertragsangebotes unter Abwesenden durch einen Vertreter, wenn das Angebot nicht gegenüber dem Vertreter erklärt wurde (vgl. bereits BGH, Urteil vom 10.10.2006 - KZR 26/05 - Tz. Tz. 17 ff, 19; Palandt-Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 174 Rz. 2; Erman-Palm, BGB, § 174 Rz. ; Staudinger-Schilken, BGB § 174 Rz. 2; Münch.-Kom. zum BGB, 4. Aufl., § 174 Rz. ; Soergel-Leptien, BGB, § 174 Rz. 7).
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
    Im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 174 BGB entspricht es der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits BGH, Urteil vom 04.02.1981 - VIII ZR 313/79 - Tz. 7 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1990 - 20 U 71/90 - Tz.18 - zitiert nach juris, Palandt-Ellenberger, BGB, 74 Aufl., § 174 Rz. 5, jeweils mit weiteren Nachweisen), dass der Erklärung des Bevollmächtigten die Originalvollmacht beigefügt sein muss; die Übermittlung einer bloßen (Fax-)Kopie kann dem nicht gleichgestellt werden.
  • LAG Hamm, 04.06.2014 - 4 Sa 285/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
    Vier bzw. fünf Kalendertage nach Zugang der Annahmeerklärung sind unter Berücksichtigung üblicher Geschäftszeiten für eine anwaltliche Beratung, die dortige rechtliche Prüfung und das Fertigen eines anwaltlichen Schreibens noch unverzüglich im Sinne des § 174 S. 1 BGB (vgl. nur LAG Hamm, Urteil vom 04.06.2014 - 4 Sa 285/14 - Tz. 31 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 29.04.2008 - 1 W 14/08

    Kein Primärrechtsschutz bei Vergabe öffentlicher Aufträge nach Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
    Insbesondere könnten Feststellungen keine Bindungswirkung in einem künftigen Schadenersatzprozess entfalten (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2008 - 1 W 14/08 - Tz. 12 - zitiert nach juris).
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