Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bezüglich verlangter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen liegt keine marktbeherrschende Stellung der Telekom vor
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kartellrechtswidrigkeit der Preisvereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und einem Kabelnetzanbieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Beharren auf im Wettbewerb ausgehandelten Vertragsansprüchen bei langfristigen Vertragsbeziehungen.
- rechtsportal.de
GWB § 19 Abs. 1 ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2
Kartellrechtswidrigkeit der Preisvereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und einem Kabelnetzanbieter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Keine Ansprüche einer Kabelanbieterin gegen die Telekom wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen
- ratgeberrecht.eu (Zusammenfassung)
Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ansprüche einer Kabelanbieterin gegen die Telekom wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen verneint
- juve.de (Kurzinformation)
Kabelschacht-Miete: Telekom wehrt Millionenforderung ab
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 6 O 182/12
- LG Frankfurt/Main, 08.10.2013 - 6 O 182/12
- OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13 (Kart)
- BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15
- BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15
- OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
- BGH, 14.12.2021 - KZR 2/19
Papierfundstellen
- K&R 2015, 347
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15
Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel …
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt am Main WuW/E DE-R 4640 = NZKart 2015, 107). - OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16
Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 9. Dezember 2014 (11 U 95/13 - Breitbandkabelnetze, juris) im wesentlichen ausgeführt: Während für den Zeitpunkt der Privatisierung des Breitbandkabelgeschäfts auf den Markt für Unternehmensübernahmen abzustellen sei, betreffe die Nachfrage nach Kabelkanalanlagen einen eigenständigen Markt, auf dem die Beklagte marktbeherrschend sei.Zum einen steht bereits nicht fest, dass die Beklagte gegenüber L. neu zu einer Preisreduzierung ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet ist, weil der Bundesgerichtshof bisher lediglich das Berufungsurteil des OLG Frankfurt (vom 09.12.2014, 11 U 95/13 (Kart) - Breitbandkabelnetze, juris) mit dem dieses die Berufung gegen das die Preisanpassungsklage abweisende Urteil des LG Frankfurt (vom 28.08.2013, 2-06 O 182/12, juris) zurückgewiesen hat, aufgehoben und die Sache an das OLG Frankfurt zurückverwiesen hat.