Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 29 ZPO, § 18 Nr 1 VOB/B, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
Zu den Kriterien für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeitsbestimmung i.R.e. Kostenerstattung als Folge einer Selbstvornahme bzgl. Werkleistungen eines Erblassers zur Restaurierung von Fenstern an einem Kirchengebäude
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 29; VOB/B § 18 Nr. 1; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands für den Auftragnehmer und den Gewährleistungsbürgen; Erfüllungsort einer Bürgschaftsverpflichtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Klage gegen Schuldner und Bürgen: Welches Gericht zuständig?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage gegen Bauunternehmer und Bürgen: Welches Gericht ist örtlich zuständig? (IBR 2012, 184)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden - 2 O 271/11
- OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
- OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 692
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 18.12.1998 - 21 AR 99/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974;… weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604). - BGH, 29.01.2009 - VII ZB 79/08
Ausschluss einer Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974;… weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604).
- BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 169/09
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - BGH, 18.04.1985 - VII ZR 359/83
VOB-Vertrag: Gerichtsstandsvereinbarung
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Dies folgt aus dem Zweck der Regelung, den öffentlichen Auftragebern die Prozessführung zu erleichtern und den Auftragnehmer in der Wahl des örtlich zuständigen Gerichts einzuschränken (vgl. BGH NJW 1985, 2090).