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   OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11   

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https://dejure.org/2012,728
OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11 (https://dejure.org/2012,728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2012 - 11 AR 140/11 (https://dejure.org/2012,728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 11 AR 140/11 (https://dejure.org/2012,728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 ZPO, § 18 Nr 1 VOB/B, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Zu den Kriterien für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsbestimmung i.R.e. Kostenerstattung als Folge einer Selbstvornahme bzgl. Werkleistungen eines Erblassers zur Restaurierung von Fenstern an einem Kirchengebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29; VOB/B § 18 Nr. 1; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands für den Auftragnehmer und den Gewährleistungsbürgen; Erfüllungsort einer Bürgschaftsverpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klage gegen Schuldner und Bürgen: Welches Gericht zuständig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage gegen Bauunternehmer und Bürgen: Welches Gericht ist örtlich zuständig? (IBR 2012, 184)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 692
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.12.1998 - 21 AR 99/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974; weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604).
  • BGH, 29.01.2009 - VII ZB 79/08

    Ausschluss einer Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974; weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 169/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 359/83

    VOB-Vertrag: Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
    Dies folgt aus dem Zweck der Regelung, den öffentlichen Auftragebern die Prozessführung zu erleichtern und den Auftragnehmer in der Wahl des örtlich zuständigen Gerichts einzuschränken (vgl. BGH NJW 1985, 2090).
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