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   OLG Frankfurt, 10.01.2018 - 17 U 134/17   

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https://dejure.org/2018,1694
OLG Frankfurt, 10.01.2018 - 17 U 134/17 (https://dejure.org/2018,1694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2018 - 17 U 134/17 (https://dejure.org/2018,1694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 17 U 134/17 (https://dejure.org/2018,1694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB, § 495 BGB, § 346 BGB, § 14 Abs. 1 BGB-InfoV
    Widerruf Darlehensvertrag (hier: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als 9 Jahre nach Darlehensrückzahlung - Fehlen des Umstandsmoments)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf Darlehensvertrag (hier: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als 9 Jahre nach Darlehensrückzahlung - Fehlen des Umstandsmoments)

  • rabüro.de

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als 9 Jahre nach Darlehensrückzahlung

  • Betriebs-Berater

    Darlehensvertrag - keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als neun Jahre nach Darlehensrückzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Verwirkung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als 9 Jahre nach Darlehensrückzahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Darlehensvertrag: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als neun Jahre nach Darlehensrückzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Darlehensvertrag - keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als neun Jahre nach Darlehensrückzahlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderung an Beginn der Widerrufsfrist in Verbraucherdarlehnsverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 28.05.2018 - 1 U 8/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Damit unterscheidet sich die Situation der Beendigung des Darlehensvertrags auf Wunsch des Verbrauchers bzw. aufgrund einverständlicher Beendigung auch von dem Fall eines bloßen über einige Zeit erfolgenden vertragstreuen Verhaltens des Darlehensnehmers, welches regelmäßig nicht zur Annahme des Vorliegens des Umstandsmoments genügen kann (siehe BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 39, BGHZ 211, 123; so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2016 - 16 U 5/16, juris Rn. 51; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.01.2018 - 17 U 134/17, juris Rn. 48, BB 2018, 514 (Ls.); OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.11.2015 - 7 U 77/15, juris Rn. 92; Urteil vom 16.12.2016 - 7 U 133/15, juris Rn. 108; anders dagegen noch OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.2016 - 8 U 1038/15, juris Rn. 94, BKR 2017, 78; LG Hamburg, Urteil vom 13.07.2017 - 330 O 488/16, juris Rn. 20): Hier liegt für sich genommen gerade noch kein besonderer Umstand vor, der ein die Verwirkung begründendes Vertrauen des Verpflichteten in die Nichtausübung des Rechts durch den Berechtigten tragen könnte.

    Anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts wiederum dann, wenn der Berechtigte das Darlehen durch seine Ratenzahlungen über die Zeit der Darlehensdauer vollständig zurückgeführt hat und das Darlehensverhältnis auf diese Weise beendet wurde (siehe BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, juris Rn. 41, BGHZ 211, 105 [zum Sachverhalt dieser Entscheidung siehe Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 16.10.2015 - 13 U 45/15, juris Rn. 53]; Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 549/16, juris Rn. 2 f. i.V.m. 16, GWR 2017, 476 (Ls.); ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14, juris Rn. 46, BKR 2015, 245; OLG Hamm, Urteil vom 31.07.2017 - 5 U 142/15, Rn. 130; LG Dortmund, Urteil vom 10.02.2017 - 3 O 89/16, juris Rn. 31, BKR 2017, 257; anderer Auffassung dagegen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.01.2018 - 17 U 134/17, juris Rn. 48, BB 2018, 514 (Ls.); OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2017 - 19 U 21/17, juris Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 04.03.2020 - 17 U 789/19

    Widerruf eines bereits beendeten Kfz-Darlehensvertrages

    Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht die jahrelange unbeanstandete Durchführung eines Darlehensvertrages allein nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 10. Januar 2018 - 17 U 134/17 -, Rn. 48 , juris; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 6 U 145/15 -, Rn. 30, juris).
  • OLG München, 18.02.2019 - 25 U 30/19

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei einer im Policenmodell abgeschlossenen

    Die zitierte Entscheidungen (OLG Frankfurt/ Main, Urteil vom 10.01.2018 - Az. 17 U 134/17) wurde im dortigen Einzelfall getroffen (dort war die Belehrung inhaltlich unzutreffend und ließ den Darlehnsnehmer im Unklaren über den Beginn der Widerrufsfrist) und betrifft einen Darlehnsvertrag.
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