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   OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13   

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https://dejure.org/2014,2790
OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13 (https://dejure.org/2014,2790)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2014 - 20 VA 10/13 (https://dejure.org/2014,2790)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 20 VA 10/13 (https://dejure.org/2014,2790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 EGGVG
    Akteneinsicht: Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist auf gerichtliche Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht: Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23
    Akteneinsicht: Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13
    Ein solcher Ausspruch kommt nur bei einem offensichtlich fehlerhaften oder gar willkürlichen Verhalten der Justizbehörden in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007 - 20 VA 13/06, 2 VA 14/06 - juris, dort Rdnr. 34; Kissel/Mayer, a. a. O., § 30 EGGVG, Rdnr. 5).
  • BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73

    Beginn der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13
    Eine fehlende Rechtsmittelbelehrung ändert am Fristbeginn nichts (BGH NJW 1974, 1335; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 26 EGGVG, Rdnr. 8 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09

    Schadensersatz wegen Verschweigen der Risiken eines Genossenschaftsbeitritts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13
    So betreffe das vorliegende Verfahren ebenso wie das von der weiteren Beteiligten unter anderen gegen den Beklagten zu 9 betriebene Verfahren (Aktenzeichen des Berufungsverfahrens vor dem OLG Frankfurt: 5 U 17/09) einen Schadensersatzanspruch gegenüber einem Anleger wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht der Genossenschaft bzw. ihrer Organe im Zusammenhang mit Prospektwerbung, wobei die vorliegenden Beklagten ebenso wie die Beklagten des Verfahrens Az. 5 U 17/09 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft seien.
  • OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14

    Akteneinsicht im Zivilverfahren: Rechtliches Interesse an Akteneinsicht in

    Ein solcher Ausspruch käme nur bei einem offensichtlich fehlerhaften oder gar willkürlichen Verhalten des Antragsgegners in Betracht (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 10.2.2014 20 VA 10/13 zitiert nach juris; Zöller/ Lückemann 30. Aufl. § 30 EGGVG Rn.1).
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