Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat stammenden Kautionszahlung in eigenem Namen
- Judicialis
Strafverteidiger; Geldwäsche; Kautionszahlung; Privatkonto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 261 Abs. 1 S. 2
Geldwäsche durch Strafverteidiger bei Hinterlegung einer Kautionszahlung in eigenem Namen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht; Folgen einer hinreichenden Verdächtiugng des Angeschuldigten der ihm zur Last gelegten Straftat nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens; Strafbarkeit eines Strafverteidigers im ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Hinterlegung "bemakelten" Geldes als Kaution
Verfahrensgang
- LG Gießen, 22.04.2004 - 7 KLs 701 Js 4820/03
- LG Gießen, 23.04.2004 - 7 KLs 701 Js 4820/03
- OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1727
- StV 2007, 533
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und …
§ 97 Abs. 1 StPO ist nicht anwendbar, wenn der Zeugnisverweigerungsberechtigte wie im vorliegenden Fall selbst Beschuldigter der Straftat ist (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.; BVerfG NJW 2005, 965; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730;… Nack in KK StPO, 6. Aufl. § 97 Rn. 8;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 10;… Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 25. Aufl. § 97 Rn. 25 m.w.N.;… Wohlers in SK-StPO 2008 § 97 Rn. 13).Daraus folgt, dass die Beschlagnahme und Verwertung von Beweismitteln zulässig ist, soweit der Verteidiger - wie hier - selbst Beschuldigter ist (vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 4).
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
Loveparade-Strafverfahren eröffnet
Ein solcher besonderer Grund kann in der Besorgnis liegen, die bisher mit der Sache befassten Richter würden die Gründe, die zur Aufhebung ihrer Entscheidung geführt haben, innerlich nicht in vollem Umfang akzeptieren und sich diese nicht zu eigen machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 1993, 2 BvR 848/93, bei juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 210 Rdn. 10;… KK-Schneider a.a.O. § 210 Rdn. 12), etwa weil sie sich in für die Beurteilung bedeutsamen Rechtsfragen bereits festgelegt haben (vgl. OLG Köln NStZ 2002, 35, 38; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1736). - BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14
Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch …
Die - im Schrifttum lediglich vereinzelt vertretene - Auffassung, der zu sichernde Vermögenswert müsse dem unmittelbaren inländischen Zugriff des Staates unterliegen (…Stree/Hecker, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 261 Rn. 15), erweist sich angesichts der Möglichkeiten internationaler Rechtshilfe in Strafsachen als nicht zwingend und kann auch nicht einer von den Beschwerdeführern herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 10. März 2005 - 2 Ws 66/04 -, NJW 2005, S. 1727 ) entnommen werden.
- BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15
Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …
(1) "Verwahren' im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB bedeutet, einen geldwäschetauglichen Gegenstand in Gewahrsam zu nehmen oder zu halten, um ihn für einen Dritten oder für eigene spätere Verwendung zu erhalten (…vgl. Eschelbach in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 261 StGB Rn. 53;… Ruhmannseder in BeckOK-StGB (Stand: 1. Juni 2016) § 261 Rn. 32; jeweils mwN; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2005 - 2 Ws 66/04, NJW 2005, 1727, 1733).Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine Bestrafung nach dem Auffangtatbestand (vgl. BT-Drucks.12/3533 S. 13) des § 261 Abs. 2 StGB nur dann in Betracht kommt, wenn und soweit eine - etwa wegen Gefährdung der Sicherstellung des inkriminierten Gegenstandes (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2005 - 2 Ws 66/04, NJW 2005, 1727, 1733) in Betracht kommende - Verurteilung gemäß § 261 Abs. 1 StGB nicht erfolgen kann.
- OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12
Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach …
§ 210 Abs. 3 Satz 1 StPO, gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2005 - 2 Ws 66/04), ist im Lichte des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dahin auszulegen, dass das Beschwerdegericht das Strafverfahren in der Regel bei dem Spruchkörper belassen muss, der nach der Verfahrensordnung und der Geschäftsverteilung dafür zuständig ist und deshalb auch bisher damit befasst war. - KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14
Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung
Es kann deshalb nicht (mehr) erwartet werden, dass sie sich die Auffassung des Eröffnungsbeschlusses innerlich zu eigen machen würde (vgl. BVerfG, StV 2000, 537; Beschluss vom 13. Juni 1993 - 2 BvR 848/93 - juris; OLG Frankfurt, NJW 2005, 1727, 1736).