Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.04.2012 - 3 Ws 284/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14955
OLG Frankfurt, 10.04.2012 - 3 Ws 284/12 (https://dejure.org/2012,14955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.2012 - 3 Ws 284/12 (https://dejure.org/2012,14955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 2012 - 3 Ws 284/12 (https://dejure.org/2012,14955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 GG, § 67d Abs 5 StGB, § 462 Abs 2 S 1 StGB, § 33 Abs 3 StGB, § 67 Abs 5 StGB
    Strafvollstreckung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu ärztlichem Bericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu ärztlichem Bericht; Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollstreckung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu ärztlichem Bericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 3 Ws 243/01

    Vollstreckungsverfahren; Faire Verfahrensgestaltung; Aussetzung einer Reststrafe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2012 - 3 Ws 284/12
    Unabhängig davon weist der Senat darauf hin, dass auch im Verfahren nach § 67 d Abs. 5 StGB eine persönliche Anhörung des Verurteilten - von klaren Fällen abgesehen - deswegen empfehlenswert erscheint, weil die weitere Therapiefähigkeit und Therapiewilligkeit grds. nur nach dessen persönlicher Einvernahme beurteilt werden kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 348-349).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 217/14

    Anhörungspflichten im Überprüfungsverfahren der Unterbringung in einem

    Vielmehr gilt im Falle der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die allgemeine Anhörungspflicht nach § 462 Abs. 2 Satz 1 StPO, bei der ein schriftliches Verfahren genügt (vgl. zu § 67d Abs. 5 StGB: OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 323).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht