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OLG Frankfurt, 10.04.2012 - 3 Ws 284/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 103 GG, § 67d Abs 5 StGB, § 462 Abs 2 S 1 StGB, § 33 Abs 3 StGB, § 67 Abs 5 StGB
Strafvollstreckung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu ärztlichem Bericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu ärztlichem Bericht; Strafvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafvollstreckung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu ärztlichem Bericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hadamar - 2240 Js 31318/09
- LG Limburg, 17.02.2012 - 1a StVK 56/12
- OLG Frankfurt, 10.04.2012 - 3 Ws 284/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 323
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 3 Ws 243/01
Vollstreckungsverfahren; Faire Verfahrensgestaltung; Aussetzung einer Reststrafe; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2012 - 3 Ws 284/12
Unabhängig davon weist der Senat darauf hin, dass auch im Verfahren nach § 67 d Abs. 5 StGB eine persönliche Anhörung des Verurteilten - von klaren Fällen abgesehen - deswegen empfehlenswert erscheint, weil die weitere Therapiefähigkeit und Therapiewilligkeit grds. nur nach dessen persönlicher Einvernahme beurteilt werden kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 348-349).
- OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 217/14
Anhörungspflichten im Überprüfungsverfahren der Unterbringung in einem …
Vielmehr gilt im Falle der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die allgemeine Anhörungspflicht nach § 462 Abs. 2 Satz 1 StPO, bei der ein schriftliches Verfahren genügt (vgl. zu § 67d Abs. 5 StGB: OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 323).