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   OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09   

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https://dejure.org/2010,29353
OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09 (https://dejure.org/2010,29353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2010 - 7 UF 91/09 (https://dejure.org/2010,29353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 7 UF 91/09 (https://dejure.org/2010,29353)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
    10 Unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Partners kann ein Verwirkungsgrund darin erblickt werden, dass sich die neue Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten und es daher für den Unterhaltspflichtigen grob unbillig ist, den Unterhaltsberechtigten weiterhin unterhalten zu müssen, obwohl der andere Partner letztlich an seine Stelle getreten ist, wobei insoweit das Erscheinungsbild der neuen Verbindung in der Öffentlichkeit, das die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und den damit verbundenen Eingriff in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen unzumutbar macht, entscheidend ist [BGHZ FamRZ 1989, S. 487 (489); FamRZ 2002, S. 810 (811, 812)].

    Zwar entspricht es der herrschenden Meinung, dass sich vor Ablauf einer Mindestzeit von zwei bis drei Jahren des Zusammenlebens in einer neuen Gemeinschaft im Allgemeinen nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur probeweise oder auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben [vgl. hierzu allgemein: BGH FamRZ 2004, S. 614, FamRZ 1997, S. 671, BGH FamRZ 1989, S. 487 (491)].

    Diese Auffassung geht auf ein Urteil des BGH aus dem Jahre 1988 zurück [(FamRZ 1989, S. 487 (489)], das möglicherweise den seitdem veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird bzw. den gesellschaftlichen Wandel unberücksichtigt lässt.

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
    Zwar entspricht es der herrschenden Meinung, dass sich vor Ablauf einer Mindestzeit von zwei bis drei Jahren des Zusammenlebens in einer neuen Gemeinschaft im Allgemeinen nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur probeweise oder auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben [vgl. hierzu allgemein: BGH FamRZ 2004, S. 614, FamRZ 1997, S. 671, BGH FamRZ 1989, S. 487 (491)].
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
    7 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, kann eine Abänderung eines Vergleichs dann verlangt werden, wenn die Geschäftsgrundlage des Vergleichs im Sinne des § 313 BGB gestört worden ist, d. h., wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vergleich nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wobei es einer Veränderung der Umstände gleichsteht, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vergleichs geworden sind, sich als falsch herausstellen (BGH FamRZ 1986, S. 790, BGHZ 128, 323).
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
    Zwar entspricht es der herrschenden Meinung, dass sich vor Ablauf einer Mindestzeit von zwei bis drei Jahren des Zusammenlebens in einer neuen Gemeinschaft im Allgemeinen nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur probeweise oder auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben [vgl. hierzu allgemein: BGH FamRZ 2004, S. 614, FamRZ 1997, S. 671, BGH FamRZ 1989, S. 487 (491)].
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
    10 Unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Partners kann ein Verwirkungsgrund darin erblickt werden, dass sich die neue Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten und es daher für den Unterhaltspflichtigen grob unbillig ist, den Unterhaltsberechtigten weiterhin unterhalten zu müssen, obwohl der andere Partner letztlich an seine Stelle getreten ist, wobei insoweit das Erscheinungsbild der neuen Verbindung in der Öffentlichkeit, das die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und den damit verbundenen Eingriff in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen unzumutbar macht, entscheidend ist [BGHZ FamRZ 1989, S. 487 (489); FamRZ 2002, S. 810 (811, 812)].
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
    Dabei setzt eine derartige Verfestigung der Beziehung grundsätzlich eine gewisse Mindestdauer der Verbindung voraus, weil sich ansonsten in der Regel nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild dieser Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für die weitere Zukunft gewählt haben; unter welchen Umständen nach einer gewissen Mindestdauer auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden kann, lässt sich indes nicht allgemein festlegen (BGH FamRZ 2002, S. 23).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
    9 Eine Verwirkung wegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft bzw. eine objektive Unzumutbarkeit der Unterhaltsleistung kann sich u. a. dann ergeben, wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner über einen längeren Zeitraum hinweg einen gemeinsamen Haushalt führt, mit diesem also gemeinsam wirtschaftet, und der Berechtigte in der neuen Gemeinschaft sein Auskommen findet, faktisch also eine ehegleiche ökonomische Solidarität geübt wird [BGH FamRZ 1995, S. 540 (542, 543)].
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