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   OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12   

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https://dejure.org/2012,39943
OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12 (https://dejure.org/2012,39943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2012 - 18 W 78/12 (https://dejure.org/2012,39943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 18 W 78/12 (https://dejure.org/2012,39943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines ortsfremden Rechtsanwalts; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 20 W 86/06

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der zufolge dieser Einwand wegen nicht gegebener Vergleichbarkeit von qualifizierten Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG und § 4 UKlaG mit einem Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG trotz der unwiderleglichen Vermutung des § 4 Abs. 2 Satz 2 UKlaG beachtlich sein soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 -zitiert nach juris), nicht.

    Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil im Hinblick auf die oben unter 2. a) in Bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 - zitiert nach juris) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist, § 574 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO.

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Eine Ausnahme hiervon besteht allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung der Prozessbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.2005, Az.: IV ZB 11/04, NJW 2006, 301-303 - zitiert nach juris m. w. N.).

    Ein personell so ausgestatteter Verbraucherverband ist regelmäßig in der Lage, einen Prozessbevollmächtigten am Sitz des Prozessgerichts schriftlich und telefonisch zu instruieren (BGH, Beschluss vom 21.09.2005, Az.: IV ZB 11/04, NJW 2006, 301-303, zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der zufolge dieser Einwand wegen nicht gegebener Vergleichbarkeit von qualifizierten Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG und § 4 UKlaG mit einem Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG trotz der unwiderleglichen Vermutung des § 4 Abs. 2 Satz 2 UKlaG beachtlich sein soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 -zitiert nach juris), nicht.

    Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil im Hinblick auf die oben unter 2. a) in Bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 20 W 86/06, VuR 2007, 78 - zitiert nach juris) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist, § 574 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO.

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Die Beauftragung eines solchen Rechtsanwalts empfiehlt sich in aller Regel nicht nur wegen der geringeren Kosten, sondern auch im Hinblick auf die erleichterte persönliche Unterrichtung und Beratung (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2007, Az.: VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071-1073 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Solche besonderen Gründe können etwa dann vorliegen, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohn- oder Geschäftsort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2007, Az. 10 W 121/07, OLGR Düsseldorf 2008, 233, 234 - zitiert nach juris), bzw. am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachgemäßen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2008, Az.: VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283-284 - zitiert nach juris).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 96/07

    Auswärtiger Rechtsanwalt VII

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Denn qualifizierte Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG und § 4 UKlaG wie der Kläger, denen die Aufgabe der Verfolgung von Gesetzesverstößen im Sinne der §§ 1, 2 UKlaG gesetzlich zugewiesen ist und deren Klage- und Anspruchsbefugnis gerade davon abhängt, dass sie nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, derartige Gesetzesverstöße zu erkennen und zu verfolgen, können sich im Rahmen der Kostenerstattung regelmäßig nicht darauf berufen, es sei ihnen nicht möglich gewesen, einen Prozessbevollmächtigten am Sitz des Prozessgerichts schriftlich oder telefonisch zu instruieren, weil hierfür keine qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt oder die hierfür an und für sich qualifizierten Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 02.10.2008, Az.: I ZB 96/07, NJW-RR 2009, 556-557 - zitiert nach juris).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Ob Notwendigkeit in diesem Sinne gegeben war, bemisst sich danach, was eine vernünftige und kostenorientierte Partei als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 11.03.2004, Az.: VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858-859- zitiert nach juris).
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    Solche besonderen Gründe können etwa dann vorliegen, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohn- oder Geschäftsort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2007, Az. 10 W 121/07, OLGR Düsseldorf 2008, 233, 234 - zitiert nach juris), bzw. am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachgemäßen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2008, Az.: VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283-284 - zitiert nach juris).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2008 (Az.: I ZR 83/06, NJW 2008, 2651-2652 - zitiert nach juris).
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