Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 RVG, § 44 RVG, § 55 RVG, § 56 RVG, VV RVG Nr. 2508, ...
Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Bewilligung der Beratungshilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung
- rechtsportal.de
Umfang der Bewilligung der Beratungshilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 08.06.2015 - 3 T 9/15
- OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 135/17
Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Vorliegen mehrerer Angelegenheiten …
Die Durchführung des Abhilfeverfahrens ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung des weiteren Beschwerdeverfahrens und die Begründung der weiteren Beschwerde wiederholt die Rechtsansichten des Beteiligen zu 2., mit denen sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits umfangreich auseinandergesetzt hat, so dass von einer nochmaligen Befassung des Landgerichts keine Abhilfe zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt (Main), Beschluss v. 10.05.2016 - 20 W 195/15, Rn 20; OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2010 - I-17 W 342/09, 17 W 342/09 Rn 1; jew. zit. nach juris). - LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17 Aber auch wenn das Ziel verfolgt wird, weitere Rechtsverletzer zu ermitteln, ist nicht von einer zeitlich unbegrenzten Angelegenheit auszugehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594, wonach das Vorliegen einer Angelegenheit einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang voraussetzt; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 30.5.2011 - 1 BvR 3151/10, BeckRS 2011, 52455; BVerfG Beschl. v. 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01, BeckRS 2001, 23277).
Zwar liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, wenn Verletzungshandlungen unterschiedliche Werke verschiedener Rechteinhaber betreffen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen worden sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJOZ 2017, 594).
- OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV
Soweit sie auch der Zurückweisung des weiteren Vergütungsantrages entgegen getreten sind, ist dies Gegenstand eines gesonderten Verfahrens der Erinnerung, Beschwerde und weiteren Beschwerde (Az. des Landgerichts Hanau 3 T 9/15, Az. des Oberlandesgerichts 20 W 195/15). - OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17
Vergütung des Beratungshilfeanwalts im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren: …
Das Vorbringen der weiteren Beschwerde vertieft die Rechtsansichten, mit denen sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits umfangreich auseinandergesetzt hat, so dass keine anders lautende Entscheidung der Abhilfe zu erwarten wäre (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.05.2016 - 20 W 195/15, Rn. 20, zit. nach juris). - LG Hamburg, 28.03.2018 - 308 S 6/17
Urheberrechtsverletzung: Anwaltliche Abmahnkosten bei Abmahnung mehrerer …
Aber auch wenn das Ziel verfolgt wird, weitere Rechtsverletzer zu ermitteln, ist nicht von einer zeitlich unbegrenzten Angelegenheit auszugehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594, wonach das Vorliegen einer Angelegenheit einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang voraussetzt; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 30.5.2011 - 1 BvR 3151/10, BeckRS 2011, 52455; BVerfG Be- schl.Zwar liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, wenn Verletzungshandlungen unterschiedliche Werke verschiedener Rechteinhaber betreffen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen worden sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594).