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   OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13   

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https://dejure.org/2013,22344
OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13 (https://dejure.org/2013,22344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2013 - 11 AR 51/13 (https://dejure.org/2013,22344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 11 AR 51/13 (https://dejure.org/2013,22344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 ZPO, § 281 Abs 2 S 3 ZPO
    Zur Anwendung des dinglichen Gerichtsstands bei persönlichen Klagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des dinglichen Gerichtsstands i.R.e. Klage auf Schadensersatz wegen in der Vergangenheit vom Nachbargrundstück aus erfolgter Einwirkungen auf das Grundstück eines Eigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des früheren Eigentümers eines Grundstücks im dinglichen Gerichtsstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarstreit: Gerichtstand bei Eigentümerwechsel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dinglicher Gerichtsstand auch bei persönlichen Klagen! (IBR 2013, 1284)

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebensowenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller/Greger aaO, § 281 ZPO Rdnr. 17).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06

    Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebensowenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller/Greger aaO, § 281 ZPO Rdnr. 17).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von

    Auch diese Streitigkeiten sollen durch den "ortsnahen" Richter entschieden werden können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juli 2013, 11 AR 51/13, juris Rn. 9; Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 26 Rn. 1; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 26 Rn. 1; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 26 ZPO Rn. 1).
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