Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 23 U 66/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 533 ZPO
Zur Zulässigkeit der Erhebung einer Widerklage in der Berufungsinstanz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erhebung einer Widerklage in der Berufungsinstanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 33
Zulässigkeit der Erhebung einer Widerklage in der Berufungsinstanz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ist die Erhebung der Widerklage in Berufungsinstanz zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.02.2012 - 4 O 334/09
- OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 23 U 66/12
- BGH - XI ZR 286/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14
Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener …
Das Erfordernis der Tatsachenkongruenz in § 533 Nr. 2 ZPO trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. hierzu Begründung zum Regierungsentwurf zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722, S. 102) die Berufung abweichend von früherem Recht in erster Linie der Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung dient (vgl. auch BGH, Urteil v. 19.3.2004 - V ZR 104/03 , NJW 2004, 2152 [2155]); durch § 533 Nr. 2 ZPO räumt der Gesetzgeber der Betonung dieser Funktion, der eine Ausweitung des Prozessstoffs in zweiter Instanz im Grundsatz zuwiderläuft, Vorrang vor dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie ein (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 10.7.2013 - 23 U 66/12 , Rz. 64 bei juris;… Ball in Musielak, § 533 Rz. 2;… Althammer in Stein/Jonas, § 533 Rz. 2).Tatsachenstoff, der bei objektiver Würdigung durch das Berufungsgericht für den Streitgegenstand im ersten Rechtszug nicht relevant ist, kann im Wege der Klageänderung nicht in das Berufungsverfahren eingeführt werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 10.7.2013 - 23 U 66/12 , Rz. 63 bei juris;… Ball in Musielak, § 533 Rz. 22;… Rimmelspacher in MüKo-ZPO, § 533 Rz. 14;… Wöstmann in Saenger, § 533 Rz. 12;… Althammer in Stein/Jonas, § 533 Rz. 15;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann , Zivilprozessordnung, 72. Aufl. [2014], § 533 Rz. 11).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15
Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren
Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 10.07.2013, Az.: 23 U 66/12, BeckRS 2013, 13418;… Rimmelspacher in MüKo/ZPO, 5. Aufl. 2016, § 533 Rz. 14;… Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 533 ZPO, Rz. 22;… Saenger/Wöstmann, ZPO, 5. Aufl.,§ 533 Rz. 12) ist dies nicht so zu verstehen, dass neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur zu berücksichtigen sind, wenn sie nicht nur nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen, sondern auch für die Berufung erheblich sind. - OLG München, 02.10.2019 - 25 U 4144/18
Fehlender Voraussetzungen für die klageerweiternde Anschlussberufung
Die Prüfung, ob Tatsachen neu im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO sind, kann nur anhand des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen werden; daraus folgt, dass die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sich auf den ursprünglich geltend gemachten Anspruch beziehen müssen und daher nicht Sachverhalte umfassen, die einen im Wege der Klageerweiterung neu geltend gemachten Anspruch stützen (…Wöstmann in Saenger, ZPO, 8. Auflage 2019, § 533 Rz. 12; vgl. auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.12.2008, I-2 U 65/07 Rz. 132 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013, 23 U 66/12 - juris).