Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes zweites Versäumnisurteil nach den Kriterien des Meistbegünstigungsgrundsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes zweites Versäumnisurteil
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Meistbegünstigungsgrundsatz bei falschem VU
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.06.2008 - 26 O 188/06
- OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 216
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04
Arbeitsentgelt, Versäumnisurteil, inkorrekte Entscheidung, Meistbegünstigung, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zur nächsten Instanz durch Voraussetzungen behindert würde, die bei dem wahlweise statthaften Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht eingreifen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2001, 10 U 189/99; Sächsisches LAG, Urteil vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04 - abrufbar über juris).Teilweise vertretene andere Lösungsansätze hält der Senat nicht für überzeugend (vgl. dazu OLG Karlsruhe vom 17.9.1991, 17 U 179/91: Umdeutung des II. Versäumnisurteils in ein Versäumnisurteil; Sächsisches LAG vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04: Nichtladen des Beklagten zum neuen Termin, um ein Versäumnisurteil zu ermöglichen; beide Urteile abrufbar über juris).
- BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Aufgrund des sog. Meistbegünstigungsgrundsatzes können die Beklagten in einem solchen Fall das Versäumnisurteil mit dem Einspruch und/oder der Berufung angreifen ( BGH vom 19.12.1996, IX ZB 108/96). - OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99
Zweites Versäumnisurteil - zulässiger Einspruch gegen erstes Urteil - Einwände …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zur nächsten Instanz durch Voraussetzungen behindert würde, die bei dem wahlweise statthaften Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht eingreifen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2001, 10 U 189/99; Sächsisches LAG, Urteil vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04 - abrufbar über juris). - OLG Karlsruhe, 17.09.1991 - 17 U 179/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Teilweise vertretene andere Lösungsansätze hält der Senat nicht für überzeugend (vgl. dazu OLG Karlsruhe vom 17.9.1991, 17 U 179/91: Umdeutung des II. Versäumnisurteils in ein Versäumnisurteil; Sächsisches LAG vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04: Nichtladen des Beklagten zum neuen Termin, um ein Versäumnisurteil zu ermöglichen; beide Urteile abrufbar über juris). - BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75
Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Obwohl das Urteil keinen vollstreckbaren Inhalt hat, ist die vorläufige Vollstreckbarkeit im Hinblick auf § 775 Nr. 1 ZPO auszusprechen (BGH JZ 1977, 232).
- OLG Jena, 03.07.2020 - 4 U 1201/19
Verfahren bei Säumnis: Begriff des Verhandelns zur Hauptsache
Teilweise vertretene andere Lösungsansätze sind nicht überzeugend (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2010 - 9 U 61/08 - Rn. 18 m.w.H., juris).Obwohl das Urteil keinen vollstreckbaren Inhalt hat, ist die vorläufige Vollstreckbarkeit im Hinblick auf § 775 Nr. 1 ZPO auszusprechen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2010 - 9 U 61/08 - Rn.18, juris).
- OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil: Unverschuldete Säumnis bei kurzfristiger …
Auch wenn dieses Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, ist es für vorläufig vollstreckbar zu erklären (…Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 538 Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2010 - 9 U 61/08 - NJW-RR 2011, 216, juris Rn. 20). - LG Köln, 23.07.2019 - 11 S 470/17 Eine - grundsätzlich mögliche - eigene Sachentscheidung der Berufungskammer erscheint vor diesem Hintergrund nicht zweckmäßig, zumal jedwede Tatsachenfeststellung der ersten Instanz fehlt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.08.2010, 9 U 61/08).