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   OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 13 U 39/10   

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https://dejure.org/2011,73208
OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 13 U 39/10 (https://dejure.org/2011,73208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2011 - 13 U 39/10 (https://dejure.org/2011,73208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2011 - 13 U 39/10 (https://dejure.org/2011,73208)
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  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 13 U 39/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH in NJW 2002, 3164 m. w. N.; vgl. auch Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, 66. Auflage, § 416 ZPO, Rd. 8) besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • OLG Frankfurt, 25.10.1977 - 5 U 14/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 13 U 39/10
    Dass die genannten Kommentatoren sich insoweit auch auf obergerichtliche Entscheidungen aus den 70-iger und 80-iger Jahren sowie aus dem Jahr 1990 stützen können (vgl. OLG Frankfurt VersR 1978, 535; OLG Hamburg in VersR 1984, 235; OLG Düsseldorf in VersR 1984, 687 und in TranspR 1988, 423; OLG Köln in TranspR 1990, 425), ist nicht zu übersehen, ebenso die Tatsache, dass der Gesetzeswortlaut für sich spricht und dass seine strikte Anwendung Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bewirkt, weil über die Behauptung etwaiger Absprachen nicht erst Beweis zu erheben ist.
  • OLG Hamburg, 26.04.1984 - 6 U 252/83

    Rechtmäßigkeit eines vertraglichen Ausschlusses der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 13 U 39/10
    Dass die genannten Kommentatoren sich insoweit auch auf obergerichtliche Entscheidungen aus den 70-iger und 80-iger Jahren sowie aus dem Jahr 1990 stützen können (vgl. OLG Frankfurt VersR 1978, 535; OLG Hamburg in VersR 1984, 235; OLG Düsseldorf in VersR 1984, 687 und in TranspR 1988, 423; OLG Köln in TranspR 1990, 425), ist nicht zu übersehen, ebenso die Tatsache, dass der Gesetzeswortlaut für sich spricht und dass seine strikte Anwendung Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bewirkt, weil über die Behauptung etwaiger Absprachen nicht erst Beweis zu erheben ist.
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