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   OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11   

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https://dejure.org/2011,5239
OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2011,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2011 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2011,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2011,5239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der unwiderruflichen Einräumung eines Bezugsrechts zu Gunsten des Ehegatten beim Abschluss einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134
    Anfechtung der unwiderruflichen Einräumung eines Bezugsrechts zu Gunsten des Ehegatten beim Abschluss einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwiderruflichkeit der Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Anfechtungsrechtlich erfolgt diese Zuwendung auch unentgeltlich, weil der Empfänger der Leistung, also der sog. Bezugsberechtigte, für den Leistungsempfang nichts aufzuwenden hatte (vgl. Urteil des BGH vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 = BGHZ 156, 350 = NJW 2004, 214, hier zitiert nach JURIS; ausdrücklich bestätigt im Beschluss vom 27.04.2010 zu Az. IX ZR 245/09).

    Der Erwerb eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist "anfechtungsfest", wenn danach mehr als vier Jahre bis zur Eröffnung des (Nachlass-) Insolvenzverfahrens vergehen (Anm. Kummer zum BGH Urteil vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 in JURIS Praxis-Report).

  • BGH, 29.01.1981 - IVa ZR 80/80

    Ehefrau als Bezugsberechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Die Rechtsprechung stellt für die Frage der Insolvenzanfechtung allein und ausschließlich auf die versicherungsrechtlichen Gegebenheiten ab (siehe hierzu auch Urteil des BGH vom 29.01.1981 zu Az. IV a ZR 80/80).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09

    Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Anfechtungsrechtlich erfolgt diese Zuwendung auch unentgeltlich, weil der Empfänger der Leistung, also der sog. Bezugsberechtigte, für den Leistungsempfang nichts aufzuwenden hatte (vgl. Urteil des BGH vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 = BGHZ 156, 350 = NJW 2004, 214, hier zitiert nach JURIS; ausdrücklich bestätigt im Beschluss vom 27.04.2010 zu Az. IX ZR 245/09).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    So heißt es z.B. im Urteil des BGH vom 19.06.1996 zu Az. IV ZR 243/95:.
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    In diesem Falle ist ein Widerruf oder eine Änderung ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht möglich ( BGHZ 45, 162, 165 f.).
  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Dagegen erhält das Bezugsrecht dingliche Wirkung, wenn auch im Deckungsverhältnis, also zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestimmt ist, dass der Dritte unwiderruflich zum Bezug der Versicherungsleistung berechtigt sein soll (s. zu alledem BGH, Urteil vom 25. April 1975 - IV ZR 63/74 - VersR 1975, 706 unter 1 a und b).".
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