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   OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 4 UF 208/16   

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https://dejure.org/2016,50625
OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 4 UF 208/16 (https://dejure.org/2016,50625)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2016 - 4 UF 208/16 (https://dejure.org/2016,50625)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - 4 UF 208/16 (https://dejure.org/2016,50625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 FamFG, § 18 FamFG, § 57 Satz 2 FamFG, § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 162 FamFG, § 57 S. 2 FamFG
    Inhaltlich unzutreffender Hinweis des Familiengerichts

  • IWW

    FamFG § 17, FamFG § 18, FamFG § 57 Satz 2, FamFG § 63 Abs. 2 Nr. 1, FamFG § 162, FamFG § 57 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltlich unzutreffender Hinweis des Familiengerichts

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 17, 18, 57 S. 2, 63 Abs. 2 Nr. 1, 162
    Jugendamt, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, unzutreffende Rechtsmittelbelehrung, Kausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendamt; Wiedereinsetzung; vorherigen Stand; Rechtsmittelbelehrung; Kausalität

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des unzutreffenden Hinweises des Familiengerichts auf die Unanfechtbarkeit seiner Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung bei einer nicht ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 539
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 4 UF 208/16
    (vgl. hierzu BGH FamRZ 2014, 643; FamRZ 2013, 779 ) Denn hätte die Beschwerdeführerin auf die Richtigkeit des Hinweises in dem angefochtenen Beschluss vertraut, hätte sie von der Einlegung eines Rechtsmittels Abstand gekommen.
  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 709/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine elektronisch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 4 UF 208/16
    Somit hat das Jugendamt ebenso wie ein Rechtsanwalt (vgl. hierzu BGH FamRZ 2014, 1624) die relevanten Fristen, insbesondere Rechtsmittelfristen eigenverantwortlich zu berechnen.
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13

    Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 4 UF 208/16
    (vgl. hierzu BGH FamRZ 2014, 643; FamRZ 2013, 779 ) Denn hätte die Beschwerdeführerin auf die Richtigkeit des Hinweises in dem angefochtenen Beschluss vertraut, hätte sie von der Einlegung eines Rechtsmittels Abstand gekommen.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23

    Keine Wiedereinsetzung trotz fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Auch vom Jugendamt als der zuständigen Fachbehörde im hiesigen Kindschaftsverfahren ist zu verlangen, dass dieses über die erforderlichen Kenntnisse von den maßgeblichen Fristen für die Verfahren, die allgemein in den Zuständigkeitsbereich dieser Behörde fallen, verfügt (OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 10. Oktober 2016 - 4 UF 208/16, BeckRS 2016, 112724 Rn. 9; Prütting/Helms/Ahn-Roth § 17 FamFG Rn. 26).
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