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OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 485 Abs. 1 ; ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § Nr. 8
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.10.2015 - 4 OH 1/15
- OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15
- BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16
Ablehnung eines Sachverständigen: Mitwirkung in derselben Sache in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15
Nachfolgeinstanz: BGH - 13.12.2016 - AZ: VI ZB 1/16. - BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15
Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachestreitwerts festzusetzen, den der Antragsteller mit EUR 10.000,- beziffert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003, II ZB 32/03, zit. Nach juris Rn 6). - OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10
Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Vorbefassung
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15
Die Besorgnis, der Gutachter werde von seinen bisherigen Feststellungen nicht mehr abweichen, lässt sich nicht objektivieren, weil der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es dem Antragsteller unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen (OLG Frankfurt am Main BeckRS 2010, 19021 - zitiert nach beck-online).
- OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 8 W 53/17
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Dementsprechend hat der Senat in dem der Rechtssache VI ZB 1/16 zugrundeliegenden Verfahren 8 W 66/15 auch die Rechtsbeschwerde zugelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.12.2015 - 8 W 66/15, juris). - OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16
Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die …
Der Senat nimmt insoweit auf seine Ausführungen im Beschluss vom 28.04.2015 (8 W 66/15 - GA II 115) Bezug. - OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17 Da der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es der Beklagten unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen, begründet eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig und so auch hier nicht die Besorgnis der Befangenheit (vergl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Dezember 2015, Az. 8 W 66/15, BeckRS 2015, 116902 zur Vorbefassung eines Sachverständigen im Gutachter- und Schlichtungsverfahren; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 06.04.2009, Az. 1 W 1068/09 und KGR Berlin 2007, 410 zur Vorbefassung eines Richters).
- OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung …
Soweit dort unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.12.2015 (8 W 66/15) ausgeführt ist, eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten begründe regelmäßig eine Befangenheit nicht, weil der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend geklärt werden könne, ist diese Entscheidung des OLG Frankfurt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2016 (VI ZB 1/16 - juris) aufgehoben worden.