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   OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08   

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https://dejure.org/2009,28162
OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08 (https://dejure.org/2009,28162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2009 - 5 UF 260/08 (https://dejure.org/2009,28162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 5 UF 260/08 (https://dejure.org/2009,28162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 613 ZPO, § 616 ZPO, § 127 Abs 1 FamFG, § 128 FamFG, Art 166 Abs 2 ZGB TUR
    Ehescheidung nach türkischem Recht: Verzicht des Familiengerichts auf eine persönliche Anhörung der Ehegatten; beachtliches Widerspruchsrecht des Antragsgegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Ehescheidung nach türkischem Recht: Verzicht des Familiengerichts auf eine persönliche Anhörung der Ehegatten; beachtliches Widerspruchsrecht des Antragsgegners)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 613; Türk ZGB 166 Abs. 2; ZPO 613; Türk ZGB 166 Abs. 2
    Ehescheidung, Anhörungspflicht; türkisches Recht, Ehescheidung, Widerspruchsrecht

  • hefam.de

    § 613 ZPO
    Ehescheidung - Anhörungspflicht - türkisches Recht - Widerspruchsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 5 UF 84/99

    Heilung von Zustellungsmängeln im internationalen Rechtsverkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08
    Im Gegenteil besteht die Pflicht des Gerichts, einen Ehegatten persönlich anzuhören, auch dann, wenn dieser sich im Ausland aufhält (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 898), und es ist nicht zulässig, von der Anhörung der Parteien allein deswegen abzusehen, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung zum Termin nicht erschienen sind (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1117; OLG Hamm FamRZ 1996, 1156).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1986 - 9 UF 121/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08
    Im Gegenteil besteht die Pflicht des Gerichts, einen Ehegatten persönlich anzuhören, auch dann, wenn dieser sich im Ausland aufhält (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 898), und es ist nicht zulässig, von der Anhörung der Parteien allein deswegen abzusehen, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung zum Termin nicht erschienen sind (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1117; OLG Hamm FamRZ 1996, 1156).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08
    Es fehlt aber an der dahingehenden notwendigen Versicherung der Partei oder des Prozessbevollmächtigten (vgl. zu diesem Erfordernis die std. höchstrichterliche Rspr. seit BGH FamRZ 1983, 579).
  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 5 UF 219/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08
    Im Gegenteil besteht die Pflicht des Gerichts, einen Ehegatten persönlich anzuhören, auch dann, wenn dieser sich im Ausland aufhält (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 898), und es ist nicht zulässig, von der Anhörung der Parteien allein deswegen abzusehen, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung zum Termin nicht erschienen sind (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1117; OLG Hamm FamRZ 1996, 1156).
  • OLG Frankfurt, 21.04.1994 - 6 UF 279/93

    Scheidung türkischer Eheleute; Türkisches Recht; Zerrüttete Ehe; Erziehung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08
    Ist dies nicht einmal vorgetragen, kann regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass ein derartiger grundsätzlich unbeachtlicher Widerspruch gegen das Scheidungsbegehren überhaupt erhoben sein soll (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1111; Urteil vom 15.1.2009, Az. 5 UF 47/08; Staudinger / Mankowski, EGBGB Artikel 17, Rn. 49 m. w. N.), weshalb es auf die Frage einer Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs nicht mehr ankommt.
  • OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18

    Zulässigkeit einer Scheidung ohne Anhörung eines Beteiligten

    Ein solcher Ausnahmefall ist nach Ansicht des OLG Frankfurt etwa dann anzunehmen, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Ehegatten bei ihrer persönlichen Anhörung durch das Gericht in der Lage wären, die Zerrüttung der Ehe nachzuweisen bzw. die Begründung des einen Ehegatten über die Zerrüttung der Ehe und die endgültige Abwendung von dem anderen Ehegatten überzeugend in Frage zu stellen (OLG Frankfurt, 11.2.2009 5 UF 260/08, FamRBint 2010, 3).
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