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   OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09   

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https://dejure.org/2010,26661
OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09 (https://dejure.org/2010,26661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2010 - 20 W 234/09 (https://dejure.org/2010,26661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 20 W 234/09 (https://dejure.org/2010,26661)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung - auch in notarieller Form errichteter - gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in denen die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.0.; OLG Hamburg FG-Prax 1999, 225; OLG Köln FG-Prax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; OLG Hamm FG-Prax 2005, 74) spricht für die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testamentes.
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
    Für den Aufschub des Vermögensanfalls ist nämlich dann kein Anlass mehr, da die Nacherbeneinsetzung im Regelfall als nur im Interesse des Vorerben verzögerte Erbeinsetzung gewollt sein dürfte (BayObLG NJW-RR 2001, 950 ff. m. w. N.).
  • BGH, 28.10.1998 - IV ZR 275/97

    Einsetzung eines Nacherben als Ersatzerbe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung - auch in notarieller Form errichteter - gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in denen die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.0.; OLG Hamburg FG-Prax 1999, 225; OLG Köln FG-Prax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; OLG Hamm FG-Prax 2005, 74) spricht für die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testamentes.
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 6 W 122/02

    Ehegattentestament; Vor- und Nacherbschaft; Auslegung des Berliner Testaments;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung - auch in notarieller Form errichteter - gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in denen die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.0.; OLG Hamburg FG-Prax 1999, 225; OLG Köln FG-Prax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; OLG Hamm FG-Prax 2005, 74) spricht für die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testamentes.
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung - auch in notarieller Form errichteter - gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in denen die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.0.; OLG Hamburg FG-Prax 1999, 225; OLG Köln FG-Prax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; OLG Hamm FG-Prax 2005, 74) spricht für die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testamentes.
  • BayObLG, 08.09.1999 - 3Z BR 260/99

    Einschreiten des Vormundschaftsgerichts in die Betrueung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung - auch in notarieller Form errichteter - gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in denen die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.0.; OLG Hamburg FG-Prax 1999, 225; OLG Köln FG-Prax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; OLG Hamm FG-Prax 2005, 74) spricht für die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testamentes.
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09
    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung - auch in notarieller Form errichteter - gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in denen die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.0.; OLG Hamburg FG-Prax 1999, 225; OLG Köln FG-Prax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; OLG Hamm FG-Prax 2005, 74) spricht für die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testamentes.
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