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   OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10   

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OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10 (https://dejure.org/2010,21909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2010 - 3 Ws 111/10 (https://dejure.org/2010,21909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 3 Ws 111/10 (https://dejure.org/2010,21909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 StrEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Entschädigungsantrags wegen fehlender Eigentümerstellung bzgl. eines sichergestellten Gegenstands im Grundverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 1; StrEG § 8 Abs. 1
    Fehlerhafte Zurückweisung eines Entschädigungsantrags wegen fehlender Eigentümerstellung bezüglich eines sichergestellten Gegenstands im Grundverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Nach h. M. ist eine isolierte Entscheidung auch dann möglich, wenn eine Entscheidung über die Entschädigung einer (hier: der Sicherstellung) von mehreren Verfolgungsmaßnahmen (hier: Sicherstellung und Untersuchungshaft) im Urteil aus welchen Gründen auch immer unterblieben ist und der Angeklagte - wie hier - nicht über ein Beschwerderecht gegen die unterbliebene Entscheidung belehrt wurde (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.; § 8 Rn 7 mwN; für diesen Fall wohl auch KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 -juris vgl. Abs. Nr. 19).

    Der Kammer oblag nach erfolgtem Freispruch des früheren Anklagten (vgl. § 2 I StrEG) nach alledem nur die Prüfung, ob sich die grundsätzlich entschädigungspflichtige (§ 2 II Nr. 4 StrEG), weil vollzogenen Sicherstellung des Fahrzeugs gegen ihn als ehemaligen Beschuldigten richtete (vgl. KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 - juris; OLG Hamburg) und ob die Ausschluss- oder Versagungsgründe vorlagen.

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73

    § 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Dabei ist im Grundverfahren - für die Zivilgerichte bindend (vgl. BGH aaO, NJW 1987, 2573, 2574; NJW 1975, 350) - zwar auch über die Anspruchsberechtigung zu entscheiden (BGH, MDR 1979, 652).

    Weder verfügt das Strafgericht insoweit - wie etwa bei der Frage, ob Ausschluss- und Versagungsgründe vorliegen - auf Grund seiner Sachnähe zur Strafverfolgungsmaßnahme in der Regel über die besseren Erkenntnisse als das Zivilgericht, so dass sich deren Bindung an die Entscheidung des Strafrichters rechtfertigen ließe (vgl. BGHZ 63, 209, 212= NJW 1975, 350).

  • OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05

    Entschädigung für pflichtwidrige Herausgabe eines sichergestellten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Gelegentlich wird noch gefordert, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2005, 125; D. Meyer StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn 1, vor §§ 8-9 Rn 9; § 8 Rn 6 mwN einerseits OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 287; Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn 1a.E. jew. mwN anderseits).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Dabei ist im Grundverfahren - für die Zivilgerichte bindend (vgl. BGH aaO, NJW 1987, 2573, 2574; NJW 1975, 350) - zwar auch über die Anspruchsberechtigung zu entscheiden (BGH, MDR 1979, 652).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 3 Ws 94/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Gelegentlich wird noch gefordert, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2005, 125; D. Meyer StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn 1, vor §§ 8-9 Rn 9; § 8 Rn 6 mwN einerseits OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 287; Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn 1a.E. jew. mwN anderseits).
  • LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    5 Hingegen ist nicht zu erörtern, ob der Eintritt eines Schadens voraussetzt, dass der Entschädigungsberechtigte Eigentum an der beschlagnahmten Sache hat, bzw. zumindest zur Nutzung der Sache berechtigt ist (vgl. LG Flensburg, JurBüro 2005, 550 und D. Meyer, § 7 Rn 5 mwN einerseits und LG Stuttgart, Urt. v. 26.5.1099 - 15 O 306/08 = BeckRS 2010, 01167 mwN anderseits) und ob der Entschädigungsberechtigte diese Rechtspositionen während der Dauer der Strafverfolgungsmaßnahme inne hatte (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 188).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 164/77

    Beschlagnahme des Film einer Filmproduktion; Verdacht der Verbreitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    In den ersten Abschnitt gehört die in die Zuständigkeit des Strafgerichts fallende Entscheidung nach § 8 StrEG über die Entschädigungspflicht an sich und in den zweiten Abschnitt die nach Rechtskraft dieser Entscheidung dann durch die Justizverwaltung nach §§ 10, 11 StrEG und die Zivilgerichte nach § 13 StrEG zu treffende Entscheidung über die Höhe des Anspruchs (vgl. nur BGH, MDR 1979, 562).
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 2 Ws 144/21

    Billigkeitsentschädigung wegen der Beschlagnahme der Pferde eines Reiterhofs;

    Dies entspricht nicht nur der weit überwiegenden Rechtsprechung (siehe etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 4. November 1988 - Ws 545/88 -, MDR 1989, 668, auch bei juris; LG Flensburg, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 O 341/04 -, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 3 Ws 111/10 -, bei juris; OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12 -, bei juris Rn. 23), sondern auch einer sinnvollen Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Abschnitten des Entschädigungsverfahrens.
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 1 Ws 111/12

    Voraussetzungen der Entschädigung für die Beschlagnahme eines Pkw; Ausschluss der

    Im Verfahren nach dem StrEG entscheiden die Strafgerichte über die Verpflichtung zur Entschädigung nur dem Grunde nach (BGHZ 106, 313, 314 f; OLG Frankfurt, 3 Ws 111/10 vom 11. Februar 2010 ; Kunz, StrEG, 4. Aufl. [2010], § 8 Rdnrn. 7 f mwN), indem sie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StrEG die Art und - wie hier - den Zeitraum der Strafverfolgungsmaßnahme bezeichnen, für die Entschädigung zugesprochen wird.
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