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   OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 3 U 89/03   

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https://dejure.org/2004,5370
OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 3 U 89/03 (https://dejure.org/2004,5370)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2004 - 3 U 89/03 (https://dejure.org/2004,5370)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2004 - 3 U 89/03 (https://dejure.org/2004,5370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 59 Abs 1 VVG
    Deckungsklage des Arztes gegen seine Berufshaftpflichtversicherung: Haftung des Belegarztes und des weiterbehandelnden niedergelassenen Arztes wegen unterlassener Patientenaufklärung über notwendige engmaschige Kontrolluntersuchungen und deren behandlungsfehlerhafte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht des Belegarztes über die Notwendigkeit engmaschiger Kontrolluntersuchungen; Nichtvornahme der gebotenen Untersuchungen durch den niedergelassenen Arzt; Haftung von zwei Ärzten für die Unterlassung von einer notwendigen Untersuchung für den hierdurch ...

  • Judicialis

    VVG § 59 I

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 59
    Gesamtschuldnerische Haftung des jeweiligen Haftpflichtversicherers für Tätigkeit des niedergelassenen Belegarztes

  • gesr.de PDF

    Haftung für Fehler des Belegarztes und als niedergelassener Arzt tätig gewordenen Arztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 59 Abs. 1
    Zur gebotenen Therapieaufklärung eines Belegarztes und zur Haftung bei fehlender Aufklärung - Zur Anwendung des § 59 Abs. VVG - Doppelversicherung - bei Teilbereichsdeckung der Haftpflichtversicherungen zweier Ärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1333
  • VersR 2005, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 3 U 89/03
    "Therapieaufklärung" stellt sich als ärztlicher Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 107, 222; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., Rdnr. 221).

    Der Behandlungsfehler im Rahmen des stationären Aufenthaltes war ­ebenso wie der vom 3.1.90- mitursächlich für die Niereninsuffizienz vom 12.1.90. Dabei kann dahinstehen, ob der unterlassene Hinweis als schwerer Behandlungsfehler zu qualifizieren ist, mit der Folge, dass die Kläger vom Nachweis der Kausalität entlastet wären (so im Fall von BGHZ 107, 222).

  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 151/17

    Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherern bei mehrfacher

    Ist das identische Interesse gegen die identische Gefahr, wie hier, mehrfach haftpflichtversichert, liegt ein Fall des § 78 Abs. 1 Alt. 2 VVG vor, der zu einem Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherern führt (vgl. OLGR Frankfurt 2004, 273 ff.; Schnepp in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 77 Rn. 24 ff., 37, 39 ff; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 78 Rn. 8 ff.).
  • OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16

    Arzthaftung: Gesamtschuldnerisches Innenverhältnis zwischen einem

    (3.) Anders scheint es das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 3 U 89/03) mit Urteil vom 11. März 2004 gesehen zu haben.
  • OLG Köln, 14.06.2007 - 9 U 111/06

    Zuordnung eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Beurteilung der Indikation

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (VersR 2005, 347) betrifft einen anderen Sachverhalt.
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