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   OLG Frankfurt, 11.03.2013 - 4 UF 305/12   

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https://dejure.org/2013,7277
OLG Frankfurt, 11.03.2013 - 4 UF 305/12 (https://dejure.org/2013,7277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2013 - 4 UF 305/12 (https://dejure.org/2013,7277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2013 - 4 UF 305/12 (https://dejure.org/2013,7277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 4 BGB, § 1684 Abs 4 BGB, § 57 Satz 2 FamFG, § 3 GewSchG
    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 57 S. 2, BGB 1666 Abs. 1, Abs. 4, 1684 Abs. 4, GewSchG 3
    Beschwerde, Einstweilige Anordnung, Kindeswohlgefährdung, Umgangsrecht, Gewaltschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht bei Verhängung einstweiligen Näherungsverbots zum Kind gegen nicht sorgeberechtigten Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1237
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Soll aber dem Umgangsberechtigten auch jegliche persönliche Kontaktaufnahme bzw. Näherung außerhalb der geregelten Zeiten untersagt werden (entsprechend der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Gewaltschutzgesetz, welche aber nach § 3 Absatz 1 Gewaltschutzgesetz im Verhältnis Kind - Elternteil nicht anwendbar ist), so ist diese Untersagung ausdrücklich in die entsprechende Umgangsregelung bzw. den Umgangsausschluss aufzunehmen, wobei § 1684 Absatz 4 BGB insoweit eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2013, FamRZ 2013, 1237; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2011, ZKJ 2011, 393-394).
  • KG, 12.06.2015 - 3 UF 191/14

    Kindschaftssachen: Kostenentscheidung bei Erfolglosigkeit des durch einen

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass auch im Falle der Erfolglosigkeit des durch einen Minderjährigen eingelegten Rechtsmittels bzw. dessen Rücknahme § 81 Abs. 3 FamFG der Regelung des § 84 FamFG vorgeht (so auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11. März 2013 - 4 UF 305/12, BeckRS 2013, 06975, ohne weitere Begründung).
  • AG Flensburg, 10.10.2018 - 90 F 145/17

    Umgang zwischen dem Kind und dem nichtbetreuenden Elternteil: Prüfungsmaßstab für

    Auch soweit man ein solches Verbot als eine kindesschutzrechtliche Maßnahme im Sinne von § 1666 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Nr. 4 BGB in Betracht ziehen könnte, greift dieser Gedanke nicht durch, da eine solche Maßnahme bestehendes Personensorgerecht des von ihr betroffenen Elternteils voraussetzte (vgl. OLG Frankfurt v. 11.03.2013, 4 UF 305/12 - juris Rn. 14 m.w.N.); Sorgerechts(mit-)inhaber ist der Kindesvater hier aber gerade nicht.

    Ob im Interesse des Kindes und zu dessen Schutz ein Näherungsverbot gegen den nicht-sorgeberechtigten Vater auf § 1666 Abs. 4 BGB gestützt werden kann, hinge von der Beantwortung der streitigen Frage ab, ob der nicht-sorgeberechtigte Elternteil "Dritter" i.S.v. § 1666 Abs. 4 BGB ist (so Heiß, FamFR 2013, 258 m.w.N.) oder eben nicht (so OLG Frankfurt aaO - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 18.12.2023 - 13 WF 195/23
    Eine gerichtliche Anordnung, durch die der Umgang eines Elternteils mit einem oder mehreren Kindern für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen wird, ist als sogenannte negative Umgangsregelung grundsätzlich der Vollstreckung fähig (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 16873; BeckRS 2013, 06975; OLG Saarbrücken BeckRS 2018, 31734; BeckRS 2017, 113541; OLG Celle BeckRS 2011, 16188; MüKoBGB/Hennemann, 9. Aufl. 2024, § 1684 BGB Rn. 123; Dürbeck, Rechtsgrundlagen für ein Kontaktverbot im Verhältnis Eltern und Kind, ZKJ 2020, 209).

    Das Unterbleiben eines Hinweises nach § 89 Abs. 2 FamFG steht der Vollstreckung einer Umgangsregelung zwingend entgegen, auch im Fall eines Umgangsausschlusses (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 16873; BeckRS 2013, 06975; OLG Saarbrücken BeckRS 2018, 31734; 2017, 113541; OLG Celle MüKoBGB/Hennemann § 1684 BGB Rn. 123; Dürbeck ZKJ 2020, 209).

  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    Denn ein mit dem Näherungsverbot verbundenes Kontaktverbot regelt zwingend auch die Frage des Umgangs, die im Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern in § 1684 BGB gesondert und vorrangig geregelt ist und dessen Prüfungsmaßstab ein anderer ist (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2013, 4 UF 305/12, ZKJ 2013, 298, 299).
  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    Denn ein mit dem Näherungsverbot verbundenes Kontaktverbot regelt zwingend auch die Frage des Umgangs, die im Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern in § 1684 BGB gesondert und vorrangig geregelt ist und dessen Prüfungsmaßstab ein anderer ist (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2013, 4 UF 305/12, ZKJ 2013, 298, 299).
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