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OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 4 UF 188/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1361b Abs. 1 S. 1 BGB, § 861 Abs. 1 BGB
Wiedereinräumung des Besitzes an Ehewohnung nach Aussperrung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wiedereinräumung des Besitzes an der ehelichen Wohnung nach Aussperrung; §§ 1361b, 861 BGB
- Wolters Kluwer
Wiedereinräumung des Besitzes an Ehewohnung nach Aussperrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361b Abs. 1 S. 1; BGB § 861 Abs. 1
Ansprüche eines Ehegatten gegen den anderen wegen Entziehung des Besitzes an der Ehewohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aussperrung aus der Ehewohnung: Zutritt kann gerichtlich erzwungen werden!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinräumung des Besitzes an Ehewohnung nach Aussperrung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aussperrung eines Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung nicht zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aussperrung eines Ehegatten aus Ehewohnung begründet Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes - Wiedereinräumungsanspruch ergibt sich aus § 1361 b BGB analog
Verfahrensgang
- AG Alsfeld, 12.10.2018 - 22 F 491/18
- OLG Frankfurt, 08.03.2019 - 4 UF 188/18
- OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 4 UF 188/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 1220