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   OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 17 U 134/11   

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https://dejure.org/2012,48843
OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 17 U 134/11 (https://dejure.org/2012,48843)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2012 - 17 U 134/11 (https://dejure.org/2012,48843)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2012 - 17 U 134/11 (https://dejure.org/2012,48843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 BGB, § 826 BGB
    Rangverhältnis von Unterhaltsansprüchen bei nachfolgender Vermögenslosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rangverhältnis von Unterhaltsansprüchen bei nachfolgender Vermögenslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; BGB § 826; AnfG § 2
    Rangverhältnis von Unterhaltsansprüchen bei nachfolgender Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 17 U 134/11
    Hinzutreten muss vielmehr nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Ziel, dem eingesetzten Mittel, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (vgl. BGH NJW 2004, Seite 2664, 2668).
  • BGH, 18.12.1970 - V ZR 31/68

    Haftung aus Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 17 U 134/11
    Durch den Nießbrauchsüberlassungsvertrag können zwar einzelne Ansprüche und Rechte aus dem Nießbrauch unmittelbar dinglich übertragen werden (vergleiche BGHZ 55, Seite 111, 116 = NJW 1971, Seite 422 ff) davon kann vorliegend angesichts des Wortlauts des Nießbrauchüberlassungsvertrages nicht die Rede sein.
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 17 U 134/11
    Dabei erfordert das Hineinziehen eines neuen oder weiteren Beklagten in die Berufungsinstanz im Wege der parteierweiternden Klage im Interesse des hereingezogenen grundsätzlich dessen Zustimmung, es sei denn, deren Verweigerung wäre missbräuchlich (Vgl. BGHZ 21, Seite 285; 90, Seite 19 und OLG München OLGR 94, Seite 328).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 17 U 134/11
    Insbesondere ist die Verfolgung eigener Interessen bei der Ausübung von Rechten im Grundsatz auch dann legitim, wenn damit eine Schädigung Dritter verbunden ist (BGH DB 88, 226), auch wenn wie hier eine Unterhaltsverpflichtung des Klägers dadurch begründet wird.
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