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   OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94   

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https://dejure.org/1995,3711
OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94 (https://dejure.org/1995,3711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.1995 - 1 U 67/94 (https://dejure.org/1995,3711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 1 U 67/94 (https://dejure.org/1995,3711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; AGBG § 13
    Unwirksamer AGB-Ausschluß der Ersatzleistung bei Bahncardverlust

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 9 13; EVO § 6 Abs. 1
    Inhaltskontrolle des BahnCard-Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    BahnCard; Fehlende Ersatzleistungen; Verlust der BahnCards

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlust der Bahncard - Bahn-AG darf Ersatz für verlorene Bahncards nicht ausschließen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1204
  • NJW-RR 1996, 640 (Ls.)
  • VersR 1995, 1356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94
    Nach der im Kontrollverfahren nach § 13 AGB-Gesetz maßgeblichen "kundenfeindlichsten" Auslegung der angegriffenen Regelung (BGH NJW 1994, 318 m.w.N.) ist ein Anspruch des Kunden auf Ausstellung einer Ersatz-BahnCard auch dann ausgeschlossen, wenn die BahnCard am Beginn ihrer Geltungsdauer abhandenkommt und der Kunde alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen einen Verlust getroffen hat, so daß ihm ein Verschuldensvorwurf nicht gemacht werden kann.

    In diesem Zusammenhang muß berücksichtigt werden, daß die Verbandsklage nach §§ 13 ff. AGB-Gesetz nicht dem Schutz des einzelnen Kunden, sondern dem Rechtsverkehr im ganzen dient (BGH NJW 1994, 318, 319).

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94
    Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der dem Kunden nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen einen Anspruch verschafft, bei der Beklagten Fahrscheine zu einem ermäßigten Preis zu lösen (vgl. BGHZ 114, 238, 241).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Beherrschbarkeit des Risikos ein wesentlicher Aspekt bei der Inhaltskontrolle von Haftungsregelungen sein kann (BGHZ 114, 238, 243; NJW 1992, 3161).

  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94
    Schließlich läßt sich die Wirksamkeit der Klausel auch nicht damit begründen, daß sie nur in peripheren Fällen zum weitgehenden Rechtsverlust des am Abhandenkommen der BahnCard schuldlosen Kunden führe (BGHZ 106, 259, 266).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 100/91

    Formularklausel zur Haftung des Mieters einer Fernschreibanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94
    Zwar ist die Versicherbarkeit an sich ein bedeutender Abwägungsgesichtspunkt bei der Angemessenheitsprüfung der Zuordnung von Haftungsrisiken (BGH NJW 1992, 1761, 1762).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94
    Die Genehmigung des Tarifs der durch den Bundesverkehrsminister unterscheidet sich in Prüfungsmaßstab und Zweck wesentlich von der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9 AGB-Gesetz (vgl. BGHZ 86, 284 291).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des BahnCard-Vertrags: Wirksamkeit einer

    Es handelt sich vielmehr - ähnlich einem Kreditkartenvertrag - um ein Rechtsgeschäft eigener Art ( § 311 Abs. 1 BGB), einen Rahmenvertrag, der dem Kunden nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen einen Anspruch verschafft, bei der Beklagten bei dem Abschluss künftiger Personenbe-förderungsverträge Fahrscheine zu einem ermäßigten Preis zu lösen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1204 [1205]).
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