Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rückgewinnungshilfe, Gegenstandswert
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen Arrests
- IWW
§ 111b StPO
Verfahrensgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen Arrests
- Burhoff online
Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Gebühr, Gegenstandswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
RVG: Gegenstandswert 3.621.930,00 EUR oder nur 7.024,68 EUR?, oder: Wertfestsetzung im Arrestverfahren
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.10.2015 - 4 O 131/15
- OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/15
- OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/17
- BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17
Wird zitiert von ... (4)
- LG Cottbus, 22.01.2018 - 22 Wi Qs 16/17
Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum …
Dafür spreche auch, dass gemäß § 111i StPO beschlagnahmte Gegenstände nach Ablauf von drei Jahren mit Verfallswirkung dem Staat anheimfallen, was aus Sicht des durch die Beschlagnahme Betroffenen die gleiche Wirkung wie die Einziehung des Wertersatzes habe (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 203/15 -, juris). - OLG Köln, 03.04.2019 - 2 Ws 50/19
Maßgeblichkeit des objektiven Wertes bei Gegenstandsgebühr
Die von dem Beschwerdeführer angeführte entgegenstehende Rechtsprechung der Oberlandgerichte Frankfurt (Urteil vom 11.05.2017, 1 U 203/15, juris) und Rostock (Beschluss vom 07.06.2018, 20 Ws 42/18, juris) gibt dem Senat keinen Anlass, seine Rechtsprechung, dass bei einem Arrest der Gegenstandswert anhand des zu sichernden Hauptanspruchs frei zu schätzen und in der Regel mit einem Bruchteil von einem Drittel festzusetzen ist (vgl. SenE vom 10.09.2004, 2 Ws 370/04, juris), aufzugeben.Zwar hat das Oberlandesgerichts Frankfurt mit Urteil vom 11.05.2017 (Az. 1 U 203/15, juris) die Revision unter Hinweis auf die oben genannte divergierende Rechtsprechung zur Festsetzung des Gegenstandswerts im Arrestverfahren zugelassen (…a.a.O., Rn. 64).
- LG Kempten, 16.08.2018 - 3 Qs 127/18
Bemessung des Gegenstandswertes
Der entgegenstehenden Auffassung des OLG Frankfurt (Urt. v. 11.5.2017 - - 1 U 203/15, BeckRS 2017, 112750) schließt sich die Kammer nicht an. - KG, 29.10.2018 - 1 Ws 49/18
Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Verfahrensgebühr, Arrest, Gegenstandswert
(2) Nach einer anderen Ansicht soll sich der Gegenstandswert der Tätigkeit des Verteidigers nach Nr. 4142 RVG allein aus dem Wert der im Rahmen des Arrestes gepfändeten Konten und Gegenstände ergeben, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, der im Arrestbeschluss genannt ist (vgl. OLG Rostock JurBüro 2018, 407, 408; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 203/15 -, juris; Burhoff, StraFo 2018, 140, 144).