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   OLG Frankfurt, 11.06.1987 - 6 U 118/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3334
OLG Frankfurt, 11.06.1987 - 6 U 118/86 (https://dejure.org/1987,3334)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.1987 - 6 U 118/86 (https://dejure.org/1987,3334)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 6 U 118/86 (https://dejure.org/1987,3334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Vorabentscheidung; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Anschlußberufungskläger; Sicherheitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 718

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 189
  • MDR 1987, 1033
  • GRUR 1988, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 2 U 34/16

    Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Unterlassungstitels im

    Antragsberechtigt sind daher sowohl der Berufungskläger als auch der Berufungsbeklagte, letzterer auch dann, wenn er keine Anschlussberufung eingelegt hat (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 189; OLG Zweibrücken, OLGR 2008, 387; MünchKommZPO/Götz, 4. Aufl., § 718 ZPO Rn. 3; Musielak/Voit, 13. Aufl., § 718 Rn. 1; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 718 Rn. 2).
  • OLG Celle, 30.03.2005 - 3 U 28/05
    Der Zweck des § 718 ZPO liegt darin, die Korrektur fehlerhafter Entscheidungen der ersten Instanz zur vorläufigen Vollstreckbarkeit für die Dauer der Berufungsinstanz zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 189; OLG Koblenz, NJW-RR 1989, 1024).
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