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   OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12   

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https://dejure.org/2015,60443
OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12 (https://dejure.org/2015,60443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.2015 - 18 U 29/12 (https://dejure.org/2015,60443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 18 U 29/12 (https://dejure.org/2015,60443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immoblienerwerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immoblienerwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immobilienkauf

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers einer kreditfinanzierten Immobilie gegenüber der Darlehensgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in

    Vielmehr kommt der Beklagten diese Gesetzlichkeitsfiktion zugute (vgl. schon OLG Frankfurt/Main, Urteile vom 11. Juni 2015 - 18 U 29/12, juris Rn. 104 ff. und vom 12. November 2015 - 11 U 23/15, juris Rn. 66 ff.), so dass die Widerrufsfrist bei Erklärung des Widerrufs abgelaufen war und der Widerruf der Klägerin ins Leere ging.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung

    Schon dies spricht dagegen, dass die gesonderte Erklärung als bearbeitender Teil der vorausgegangenen Widerrufsbelehrung zu verstehen ist (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. Oktober 2015, 9 U 15/14; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.6.2015, Az. 18 U 29/12; Landgerichts Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2015, 21 O 403/14).
  • LG Dortmund, 30.09.2016 - 3 O 439/15

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach erklärtem

    Auch die Überschrift "Besondere Hinweise" konnte weggelassen werden, da nach dem Gestaltungshinweis [8] (dort letzter Satz) die "Rubrik" insgesamt entfällt, wenn keiner der genannten Fälle einschlägig ist (vgl. OLG Frankfurt, Hinweisbeschl. v. 02.09.2015 - 23 U 24/15 - BeckRS 2016, 01852, Rn. 30; Urt. v. 11.06.2015 - 18 U 29/12 - S. 29 der UA = Anlage B10; LG Wiesbaden, Urt. v. 17.04.2015 - 3 O 162/14 - S. 5 der UA = Anlage B26; a.A. LG Potsdam, Urt. v. 11.09.2015 - 6 O 386/14 - abrufbar unter https://www.wvr-law.de/gerichtsurteile/lg-potsdam-urteil-az-6-o-38614/ ).
  • LG Potsdam, 11.09.2015 - 6 O 386/14
    Dies steht der Einheitlichkeit und Deutlichkeit der Widerrufsbelehrung - wie sie der amtliche Mustertext erreichen will - jedenfalls entgegen (a.A. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.6.2015, Az.: 18 U 29/12).

    Nach Auffassung der Kammer ist daher - in Abweichung von der von Beklagtenseite vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11.6.2015 (Az.: 18 U 29/12) - der Gestaltungshinweise 8 vorliegend in der Form anzuwenden, dass in dem hier vorliegenden Fall darauf hingewiesen wird, dass "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben." Es liegt der Spezialfall eines Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung vor, weshalb entsprechend zu belehren ist; § 312d d Abs. 5 BGB aF.

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