Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr 9 UWG
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche; Verjährung: Einführung eines neuen Streitgegenstandes durch Antragsmodifizierung - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Handtaschen können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt sein
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche; Verjährung: Einführung eines neuen Streitgegenstandes durch Antragsmodifizierung
- kanzlei.biz
Schutz einer Prestige-Damenhandtasche vor Nachahmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9
Anforderungen an die wettbewerbliche Eigenart einer Damenhandtasche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gesamteindruck ist bei Produktnachahmungen ausschlaggebend
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Design einer Damenhandtasche kann wettbewerbsrechtlich geschützt sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei Nachahmung einer Handtasche
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei Nachahmung einer Handtasche
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wettbewerbsverletzung durch nachgemachte Longchamp-Handtasche
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Nachahmungsschutz für Damenhandtasche
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2014 - 3 O 89/13
- OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
- BGH - I ZR 231/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- GRUR 2015, 915
- GRUR-RR 2015, 381
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15
Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon
Diese Sichtweise wurde vom Senat sowie von weiteren Obergerichten mehrfach geteilt (vgl. die Entscheidung des Senats im parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren: MarkenR 2015, 105; vgl. die Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf gemäß Anlage K 11.6; vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 287 - L.; vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2014, 34 - Falttasche und GRUR-RR 2015, 381- Falttasche; vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 15145).Hinsichtlich der Taschen "Sch.", T. (s. auch Muster Anlage B 24), O. und HX (alle Anlage B 5) gilt Folgendes: Die wettbewerbliche Eigenart bzw. deren Fortbestand wird nicht durch solche Nachahmungen in Frage gestellt, da die Klägerin durch Vorlage zahlreicher Entscheidungen (z.B. Anlagen K 21 ff.), die z.T. aufgrund von Veröffentlichungen (siehe die Nachweise unter bb) gerichtsbekannt sind, belegt hat, dass sie bis in die jüngste Zeit ernsthaft gegen jedwede ihr bekannt gewordenen Nachahmungen vorgeht (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 381 Rn 25).
Vor diesem Hintergrund hat das OLG Frankfurt im betreffenden Rechtsstreit zu Recht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des hiesigen Senats im einstweiligen Verfügungsverfahren (MarkenR 2015, 105) der Verkehrsbefragung nach Anlage B 31 die Relevanz abgesprochen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 381 Rn 27 - Falttasche).
- OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"
Für den Einwand, die wettbewerbliche Eigenart sei nachträglich durch Annäherungen im Marktumfeld entfallen, genügt daher die Auflistung von Vergleichsobjekten nicht; erforderlich sind auch Angaben zu Umfang und Zeitraum des Vertriebs (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2015, 381). - OLG Frankfurt, 25.02.2020 - 6 U 77/19
Unlautere Nachahmung einer bekannten Handtasche
b) Bei der Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall hat das Landgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR-RR 2015, 381 - Falttasche) der von der Klägerin hergestellten und vertriebenen Tasche "Le Pliage" zumindest durchschnittliche wettbewerbliche Eigenart zugebilligt, die durch die auf Seite 9, 1. Absatz des angefochtenen Urteils beschriebene Merkmalskombination geprägt werde.b) Bei der Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall hat das Landgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR-RR 2015, 381 - Falttasche) der von der Klägerin hergestellten und vertriebenen Tasche "Le Pliage" zumindest durchschnittliche wettbewerbliche Eigenart zugebilligt, die durch die auf Seite 9, 1. Absatz des angefochtenen Urteils beschriebene Merkmalskombination geprägt werde.
- LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 6 O 78/20 Erforderlich sind nämlich auch Angaben zu Umfang und Zeitraum des Vertriebs (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.6.2015, Senat, GRUR-RR 2015, 381), an denen es hier fehlt.