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   OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12   

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https://dejure.org/2013,27969
OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12 (https://dejure.org/2013,27969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.07.2013 - 26 SchH 8/12 (https://dejure.org/2013,27969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 26 SchH 8/12 (https://dejure.org/2013,27969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Schiedsrichterbestellung i.R.v. Vergütungsansprüchen aus einem zwischenzeitlich beendeten Kooperationsvertrag über eine freiberufliche rechtsanwaltliche Zusammenarbeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht? (IBR 2014, 1340)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2013, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06

    Rechtsfolgen einer unangemessenen Einschränkung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12
    Zwar ist auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass die namentliche Festlegung der Person des Schiedsrichters in einem - wie hier - formularmäßigen Schiedsvertrag den Vertragspartner des AGB-Verwenders unangemessen benachteiligt, da er hierdurch praktisch jeden Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichts verliert (BGH, Beschluss vom 01.03.2007, Az.: III ZR 164/06 = NJW-RR 2007, 1466 ff.; vgl. auch Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 9, Rdnr. 10; Mankowski, Anm. zu OLG Celle, EWiR 2000, 411 f.).

    Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich der zitierten BGH-Entscheidung vom 01.03.2007 (Az.: III ZR 164/06) keine die Rechtsansicht der Antragstellerin stützende Anhaltspunkte herleiten lassen.

    Anderenfalls sollten nach Eröffnung des Schiedsverfahrens Einwendungen gegen die Person des Schiedsrichters ausgeschlossen sein (vgl. BGH, a.a.O. = NJW-RR 2007, 1466).

  • OLG Celle, 04.11.1999 - 8 SchH 3/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12
    Zwar ist auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass die namentliche Festlegung der Person des Schiedsrichters in einem - wie hier - formularmäßigen Schiedsvertrag den Vertragspartner des AGB-Verwenders unangemessen benachteiligt, da er hierdurch praktisch jeden Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichts verliert (BGH, Beschluss vom 01.03.2007, Az.: III ZR 164/06 = NJW-RR 2007, 1466 ff.; vgl. auch Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 9, Rdnr. 10; Mankowski, Anm. zu OLG Celle, EWiR 2000, 411 f.).
  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12
    Dabei bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung als solche im Sinne von § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2003 - 1 SchH 1/03

    Wert des Verfahrens auf Bestellung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12
    Der Streitwert für das Verfahren auf Bestellung eines Schiedsrichters entspricht einem Bruchteil des Hauptsachewerts des schiedsrichterlichen Verfahrens, so dass sich hier unter Berücksichtigung der dem Schiedsverfahren zugrundeliegenden Forderung der Antragstellerin in Höhe von rund EUR 9.000,00 gemäß § 3 ZPO ein Gegenstandswert in Höhe von bis zu EUR 3.000,00 ergibt (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, Rdnr. 16 zu § 3 ZPO, Stichwort: "Schiedsrichterliches Verfahren"; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.10.2003, Az.: 1 SchH 1/03, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16

    Eingeschränkte Überprüfung bezüglich Einwendungen gegen Wirksamkeit der

    Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens unterliegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 ZPO nach der vom Senat für zutreffend erachteten herrschenden Auffassung lediglich einer Überprüfung darauf, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder der Gegenstand der Schiedsklage offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn. 7, 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2013, 26 SchH 8/12 ; Rn. 23 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 SchH 3/08, Rn. 13; jeweils zit. nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 31. Aufl., § 1035 Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 1035 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 31.03.2014 - 3 SchH 1/14
    Der Streitwert ergibt sich aus den §§ 3 ZPO, 48 Abs. 1 S. 1 GKG und entspricht seiner Höhe nach einem Drittel des von dem Antragsteller angegebenen Hauptsachewertes (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 26 SchH 8/12, SchiedsVZ 2013, S. 294 ff, Rn. 37, zitiert nach Juris; BayObLG, Beschluss vom 16. Januar 2002 - 4 Z SchH 9/01, NJW-RR 2002, S. 933/4, Rn. 16, zitiert nach Juris; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 925, S. 246).
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