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   OLG Frankfurt, 11.08.2017 - 3 UF 8/14   

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https://dejure.org/2017,31407
OLG Frankfurt, 11.08.2017 - 3 UF 8/14 (https://dejure.org/2017,31407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.08.2017 - 3 UF 8/14 (https://dejure.org/2017,31407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. August 2017 - 3 UF 8/14 (https://dejure.org/2017,31407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 VersAusglG, § 222 FamFG
    Versorgungsausgleich: Wahl des Zielversorgungsträgers unumkehrbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich: Wahl des Zielversorgungsträgers unumkehrbar

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    VersAusglG 15; FamFG 222
    Externe Teilung; Wahlrecht, Zielversorgung; Willenserklärung; Zielversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 15; FamFG § 222
    Zulässigkeit der Wahl eines neuen Zielversorgungsträgers durch den ausgleichsberechtigten Ehegatten im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindende Wahl eines Zielversorgungsträgers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.02.2014 - 17 UF 155/13

    Versorgungsausgleich: Nachholung der Wahlrechtsausübung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2017 - 3 UF 8/14
    Soweit in der gerichtlich gesetzten Frist nach § 222 Abs. 1 FamFG kein Wahlrecht ausgeübt wurde und das Gericht daraufhin gemäß § 15 Abs. 5 S. 1, S. 2 VersAusglG das extern zu teilende Anrecht in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. Versorgungsausgleichskasse geteilt hat, ist überwiegend anerkannt, dass der Ausgleichsberechtigte im Beschwerdeverfahren die Ausübung des Wahlrechts nachholen kann (vgl. KG, Beschluss vom 12.02.2014 - 17 UF 155/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2015 - 16 UF 130/15).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2015 - 16 UF 130/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2017 - 3 UF 8/14
    Soweit in der gerichtlich gesetzten Frist nach § 222 Abs. 1 FamFG kein Wahlrecht ausgeübt wurde und das Gericht daraufhin gemäß § 15 Abs. 5 S. 1, S. 2 VersAusglG das extern zu teilende Anrecht in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. Versorgungsausgleichskasse geteilt hat, ist überwiegend anerkannt, dass der Ausgleichsberechtigte im Beschwerdeverfahren die Ausübung des Wahlrechts nachholen kann (vgl. KG, Beschluss vom 12.02.2014 - 17 UF 155/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2015 - 16 UF 130/15).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2019 - 4 UF 163/18

    Frist nach § 222 Abs. 1 FamFG keine materiell-rechtliche Ausschlussfrist

    Während einhellig die Auffassung vertreten wird, ein wirksam ausgeübtes Wahlrecht binde den Ausgleichsberechtigten und könne von diesem nicht frei widerrufen werden (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2018, 501; BeckOK-FamFG/Hahne, Stand 1.4.2019, § 222, Rdnr. 9; Borth, Versorgungsausgleich in anwaltlicher und familiengerichtlicher Praxis, 8. Aufl. 2017, Kap. 3, Rdnr. 103; Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2017, Rdnr. 500; Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 6. Aufl. 2015, § 15 VersAusglG, Rdnr. 7; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl. 2018, § 15 VersAusglG, Rdnr. 6), ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob eine trotz erfolgter Fristsetzung unterbliebene wirksame Ausübung des Wahlrechts - gegebenenfalls im zweiten Rechtszug - nachgeholt werden kann.
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