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   OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 11 AR 8/13   

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https://dejure.org/2013,28603
OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 11 AR 8/13 (https://dejure.org/2013,28603)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2013 - 11 AR 8/13 (https://dejure.org/2013,28603)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2013 - 11 AR 8/13 (https://dejure.org/2013,28603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kosten des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach Rücknahme des Antrags bei Fehlen von Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach Rücknahme des Antrags bei Fehlen von Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Zurücknahme eines Antrags auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10

    Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 11 AR 8/13
    In diesen Fällen bedarf es auch im Fall der Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines Bestimmungsverfahrens grundsätzlich keiner gesonderten Kostenentscheidung [vgl. Senat Beschl. v. 29.3.2011 - 11 AR 23/10, Beschl. v. 11.6.2013 - 11 AR 155/11, je m.w.N.].
  • OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 11 AR 20/12

    Kein isolierter Kostenerstattungsanspruch nach Zuständigkeitsbestimmung

    Grundsätzlich gehört ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gemäß § 16 Nr. 3a RVG kostenrechtlich zum Hauptsacheverfahren, so dass es durch die durch das Hauptsacheverfahren anfallenden Gebühren abgegolten wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. März 2014 - 34 AR 256/13 -, juris; zur vorausgegangenen Regelung des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG a.F. schon Senat Beschluss vom 29.3.2011 - 11 AR 23/10 m.w.N.w; Beschluss vom 11.9.2013 - 11 AR 8/13 - juris).
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