Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 11 AR 8/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kosten des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach Rücknahme des Antrags bei Fehlen von Hauptsacheverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach Rücknahme des Antrags bei Fehlen von Hauptsacheverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung bei Zurücknahme eines Antrags auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10
Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 11 AR 8/13
In diesen Fällen bedarf es auch im Fall der Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines Bestimmungsverfahrens grundsätzlich keiner gesonderten Kostenentscheidung [vgl. Senat Beschl. v. 29.3.2011 - 11 AR 23/10, Beschl. v. 11.6.2013 - 11 AR 155/11, je m.w.N.].
- OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 11 AR 20/12
Kein isolierter Kostenerstattungsanspruch nach Zuständigkeitsbestimmung
Grundsätzlich gehört ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gemäß § 16 Nr. 3a RVG kostenrechtlich zum Hauptsacheverfahren, so dass es durch die durch das Hauptsacheverfahren anfallenden Gebühren abgegolten wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. März 2014 - 34 AR 256/13 -, juris; zur vorausgegangenen Regelung des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG a.F. schon Senat Beschluss vom 29.3.2011 - 11 AR 23/10 m.w.N.w; Beschluss vom 11.9.2013 - 11 AR 8/13 - juris).