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OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 13 U 198/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ADSp a. F. § 43 ff.; ADSp a. F. § 51 Buchst. a; ADSp a. F. § 51 Buchst. b; ADSp a. F. § 52 Buchst. b; ADSp a. F. § 64
Sorgfaltspflichten des Lagerhalters bei Einlagerung verderblicher Ware in fremdem Lagerraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2001, 736
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.1996 - I ZR 172/94
Grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs bei Beförderung hochwertiger Geräte der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 13 U 198/98
Angesichts der Möglichkeit einer leichten Überprüfung der Verhältnisse in der Halle ist dieses Verhalten der Bekl. als grob fahrlässig zu bewerten, da sie die verkehrserforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung der gesamten Umstände in ungewöhnlich schwerwiegendem Maß verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, also einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Folgerungen daraus nicht gezogen hat (vgl. zu diesem Haftungsmaßstab BGH NJW-RR 1997, 926 ff., 927 mit umfangreichen weiteren Nachweisen). - LG Hamburg, 04.10.1993 - 315 O 475/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 13 U 198/98
Dieser Meinung ist -- mit der die überwiegenden Gegenmeinung (vgl. OLG München, Urt. v. 27.1. 94, NJW-RR 94, 675 ff., OLG Hamburg, Urt. v. 7.5. 87 VersR 87, 1111) -- nicht zu folgen, da es sich bei den ADSp um eine unter Mitwirkung der Spitzenverbände der beteiligten Berufsgruppen, die gemeinsam die Bedingungen zur Anwendung empfohlen haben, ausgehandelte Vertragsordnung handelt, bei der auch die Interessen der Versender ausreichend berücksichtigt sind, so daß von deren unangemessener Benachteiligung keine Rede sein kann. - BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 13 U 198/98
Jedoch entspricht es der ganz herrschenden Auffassung (vgl. die Nachweise bei BGH, Urteil vom 3.11.1994, BB 1995, 744 (746)), daß der Spediteur dann den zum Schaden führenden Geschehensablauf substantiiert unter Nennung von Namen der beteiligten Personen vorzutragen hat, wenn der Geschädigte, wie hier, außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufes stand. - OLG Hamburg, 07.05.1987 - 6 U 12/87
Absprache; Gütertransport; Deutscher Lkw; Verletzung; Haftung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 13 U 198/98
Dieser Meinung ist -- mit der die überwiegenden Gegenmeinung (vgl. OLG München, Urt. v. 27.1. 94, NJW-RR 94, 675 ff., OLG Hamburg, Urt. v. 7.5. 87 VersR 87, 1111) -- nicht zu folgen, da es sich bei den ADSp um eine unter Mitwirkung der Spitzenverbände der beteiligten Berufsgruppen, die gemeinsam die Bedingungen zur Anwendung empfohlen haben, ausgehandelte Vertragsordnung handelt, bei der auch die Interessen der Versender ausreichend berücksichtigt sind, so daß von deren unangemessener Benachteiligung keine Rede sein kann.