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   OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04   

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https://dejure.org/2005,4473
OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04 (https://dejure.org/2005,4473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2005 - 20 W 149/04 (https://dejure.org/2005,4473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 20 W 149/04 (https://dejure.org/2005,4473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Anwendung des alten Spruchverfahrensrechts - Kenntnis von Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses (Squeeze-out)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung eines Spruchverfahrens nach altem Spruchverfahrensrecht; Zulässiger Zeitpunkt für das Einreichung des Antrages zur Überprüfung des Übertragungsbeschlusses bei Gericht; Antragstellung vor dem Stichtag; Wirksamwerden eines Übertragungsbeschlusses im Verfahren ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2064
  • NZG 2005, 1016
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.11.2001 - 3Z BR 175/00

    Erneutes Spruchstellenverfahren bei Ersatz des Gewinnabführungsvertrages durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04
    Das Rechtsmittel, mit welchem sich die Antragsgegnerinnen gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Anträge der Antragsteller zu 1) bis 22) durch das Landgericht wenden, ist als einfache Beschwerde nach §§ 17 Abs. 1 SpruchG, 19 FGG zulässig, da es sich um eine Zwischenentscheidung mit Außenwirkung handelt, die in erheblicher Weise in die Rechtssphäre der Beteiligten eingreift (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 19 Rn. 9/10; BayObLG ZIP 2002, 127; OLG Düsseldorf AG 1997, 522).
  • LG München I, 07.10.2004 - 5 HKO 16202/03

    Anwendbarkeit alten Rechts im aktienrechtlichen Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04
    Aus all diesen Gründen folgt der Senat der Rechtsauffassung, welcher für die Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 SpruchG im Einklang mit dem Wortlaut der Vorschrift nur auf den Eingang des ersten Antrages auf gerichtliche Überprüfung einer bereits wirksam gewordenen Strukturmaßnahme bei Gericht abstellt (ebenso LG München ZIP 2005, 168; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 17 Rn. 23; Fritzsche/Dreier/ Verfürth, SpruchG, § 17 Rn. 10).
  • LG Dortmund, 25.11.2004 - 18 AktE 28/03

    Maßgebliches Recht für ein aktienrechtliches Spruchstellenverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04
    Dies wird sodann unter Hinweis auf § 327 f Abs. 2 AktG a. F. bzw. § 4 Abs. 1 Satz 1 SpruchG für solche Anträge verneint, die zwar nach Eintritt der Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses mit dessen Eintragung in das Handelsregister, jedoch noch vor dem Tag nach der letzten Veröffentlichung dieser Registereintragung bei Gericht eingegangen sind (vgl. LG Dortmund DB 2005, 380; Bungert/Mennicke BB 2003, 2021; Wasmann DB 2003, 1559 und 2005 381; MünchKomm/Volhard, AktG, 2. Aufl., § 17 SpruchG Rn. 5; Hüffer AktG, 6. Aufl., Anh. § 305 § 17 SpruchG Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 26.06.1991 - 8 W 93/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04
    So hat das BayObLG (DB 2000, 1650) mit Beschluss vom 09.09.1999 entschieden, dass nach der Registereintragung gestellte Anträge jedenfalls mit dem Zeitpunkt des förmlichen Fristbeginns zulässig sind und insbesondere nach der letzten Veröffentlichung nicht neu gestellt werden müssen, weil es sich hierbei um eine sinnlose Förmelei handeln würde (vgl. auch OLG Stuttgart DB 1992, 1470).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2005, 2064 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, für die Zeit ab Insolvenzeröffnung am 1. Juni 2000 bis zur Rückgewähr des Betrages von 9.936.510,48 DM schulde die Beklagte eine Verzinsung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09

    Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über

    Vielmehr hat der damals für das Verfahren zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main unter teilweiser Zurückweisung der sofortigen Beschwerde die Zulässigkeit der Anträge bestätigt, wobei mit Blick auf die Entscheidungsbegründung im Einzelnen auf Bl. 681 ff. d. A. Bezug genommen wird (vgl. auch NZG 2005, 1016).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 20 W 118/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Rechtzeitigkeit der Einreichung eines Antrags

    Wie der Senat mit Beschluss vom 11. Oktober 2005 (20 W 149/04) entschieden hat, finden hier auf das erstinstanzliche Spruchverfahren nicht das neue Recht, sondern noch die bis zum 01. September 2003 geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes und des Umwandlungsgesetzes Anwendung, da der erste Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem 01. September 2003 bei dem Landgericht Frankfurt am Main anhängig wurde und § 17 Abs. 2 Satz 1 SpruchG nicht die Zulässigkeit des ersten Antrages bereits zum Zeitpunkt seines Eingangs bei Gericht fordert.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung des Senatsbeschlusses 20 W 149/04 Bezug genommen.

  • LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 99/03

    Festsetzung der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der

    Nach altem Recht ist jedoch für die Zulässigkeit der Anträge weder eine konkrete Antragsbegründung noch ein urkundlicher Nachweis der Antragsberechtigung innerhalb der Antragsfrist erforderlich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 20 W 149/04 -, juris Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - 26 W 1/06

    Squeeze-Out-Verfahren: Stichtagsregelung der Übergangsvorschrift des § 17 Abs. 2

    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (B. vom 11.10.2005 - 20 W 149/04 -, NZG 2005, 1016) folgt auch der erkennende Senat dieser Auffassung nicht.
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