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   OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03   

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https://dejure.org/2005,9021
OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03 (https://dejure.org/2005,9021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2005 - 20 W 401/03 (https://dejure.org/2005,9021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 20 W 401/03 (https://dejure.org/2005,9021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 252 BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 858 BGB, § 987 BGB
    Wohnungseigentum: Zahlungsansprüche eines Sondereigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Besitzentzugs und unberechtigter Vermietung des Sondereigentums

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Zahlungsansprüche eines Sondereigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Besitzentzugs und unberechtigter Vermietung des Sondereigentums)

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 812; ; BGB § 823; ; BGB § 858; ; BGB § 987; ; BGB § 988; ; BGB § 990; ; BGB § 992; ; BGB § 993

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadenersatz-, Nutzungsersatz- oder Bereicherungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei Besitzentzug und Vermietung des Sondereigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche wegen Besitzentzug und unberechtigter Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche von Sondereigentümer gegen Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Besitzentzuges und unberechtigter Vermietung; Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb bezüglich Mangel im Besitzrecht; Ungerechtfertiger Bereicherung bezüglich tatsächlich vereinbartem Nettomietzins; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 160/91

    Entgangener Gewinn bei Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    Er hat mithin den Vorenthaltungsschaden zu ersetzen (vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 990 Rz. 9; Erman/Ebbing, a.a.O., § 990 Rz. 29; BGH NJW-RR 1993, 626).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02

    Haftung des bösgläubigen Besitzers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    Danach haftet der zur Herausgabe verpflichtete Besitzer im Fall des Verzugs gemäß §§ 990 Abs. 2, 286 BGB auch auf Ersatz des durch die Verzögerung der Herausgabe entstehenden Schadens, wenn er bei Erwerb des Besitzes bösgläubig war oder von dem Mangel im Besitzrecht später erfahren hat (vgl. dazu auch BGH NJW 2003, 3621).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Keine Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    Im übrigen kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur eingeschränkt, nämlich auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    § 252 Satz 2 BGB ermöglicht jedoch auch eine abstrakte Schadensberechnung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, auf die der Antragsteller sich ausdrücklich unter Bezug auf ein Sachverständigengutachten bezieht (vgl. dazu BGH NJW-RR 1995, 715).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    Im übrigen kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur eingeschränkt, nämlich auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.12.1976 - VIII ZR 127/75

    Voraussetzungen für die Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    Aus § 869 BGB ergibt sich insofern nichts anderes; dieser verlangt ebenfalls eine verbotene Eigenmacht gegenüber dem unmittelbaren Besitzer (Palandt/Bassenge, a.a.O., § 869 Rz. 1; Erman/Lorenz, a.a.O., § 869 Rz. 1; BGH WM 1977, 218).
  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    Zwar ist § 858 BGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 858 Rz. 1; § 861 Rz. 15; Erman/Lorenz, a.a.O., § 858 Rz. 2; BGHZ 73, 355).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03
    Bei dem Entzug von Gebrauchsvorteilen etwa ist es anerkannt (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2471), dass Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille unabdingbare Voraussetzung für die Begründung eines Schadens sind.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

    Zwar kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur eingeschränkt, nämlich auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüfen, §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 11.10.2005, 20 W 401/03; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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