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   OLG Frankfurt, 11.11.1994 - 20 W 534/94   

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https://dejure.org/1994,3419
OLG Frankfurt, 11.11.1994 - 20 W 534/94 (https://dejure.org/1994,3419)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.1994 - 20 W 534/94 (https://dejure.org/1994,3419)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 1994 - 20 W 534/94 (https://dejure.org/1994,3419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtlich zusrtändiges Nachlassgericht für die Verwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des Erstversterbenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 2258a 2261 2273
    Testament; Sonstiges Erbrecht; Örtliche Zuständigkeit für die Verwahrung von Ehegattentestamenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 460
  • Rpfleger 1995, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 29.11.2007 - 2 AR 39/07

    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts für die Weiterverwahrung eines

    21/73">BayObLGZ 1974, 7, 8; OLG Celle RPfleger 1979, 24 und OLGR Celle 2002, 233; OLG Hamm RPfleger 1987, 313 und RPfleger 1990, 299; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 460; MünchKomm./Hagena, 4. Aufl. § 2261 Rn. 15 und Münch/Komm./Musielak aaO § 2273 Rn. 8 m. zahlr.

    Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an seiner bisherigen Auffassung fest und verweist zur Begründung auf seine Entscheidung vom 2. Juli 1998 (RPfleger 1998, 428) sowie die ausführlichen Darlegungen des Oberlandesgerichts Hamm (RPfleger 1990, 299) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1995, 460).

  • OLG Braunschweig, 06.01.2005 - 2 W 268/04

    Amtliche Verwahrung; amtliche Weiterverwahrung; Erstversterbender;

    Das Amtsgericht Braunschweig seinerseits verweist insbesondere auf einen gegenteiligen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 1994 (NJW-RR 1995, 460, 461) und hat die Sache dem Oberlandesgericht Braunschweig gem. § 5 FGG zur Bestimmung des für die besondere amtliche Weiterverwahrung des Testaments örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt.

    Diesen Ausführungen, an denen das Bayerische Oberste Landesgericht in Kenntnis der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (NJW-RR 1995, 460, 461) und das OLG Zweibrücken (Rpfleger 1998, 428) festgehalten hat (Beschl. vom 24.03.1999, FamRZ 2000, 638), hat der Senat nichts hinzuzufügen.

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 13/99

    Örtliche Zuständigkeit für die Wiederverwahrung eines gemeinschaftlichen

    a) Das Amtsgericht Nidda verneint seine Zuständigkeit unter Berufung auf die Auffassung des ihm übergeordneten Oberlandesgerichts Frankfurt a. Main (NJW-RR 1995, 460/461 m.w.N.; ebenso Pfälz.OLG Zweibrücken Rpfleger 1998, 428 und 1988, 149; OLG Hamm OLGZ 1990, 276/278 ff. = FamRZ 1990, 1161/1162; OLG Karlsruhe BWNotZ 1989, 63; OLG Celle Rpfleger 1979, 24; Staudinger/Kanzleiter BGB 13. Bearbeitung Rn. 16, Erman/ Schmidt BGB 9. Aufl. Rn. 4, MünchKomm/Musielak BGB 3. Aufl. Rn. 8, Jauernig/Stürner BGB 6. Aufl. Anm. 2, Dittmann/Bengl/ Reimann Testament und Erbvertrag 2. Aufl. Rn. 12, jeweils zu 2273).

    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a. Main (NJW-RR 1995, 460/461) und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Rpfleger 1998, 428 ) enthalten jedoch keine wesentlichen Gesichtspunkte, die dem Senat Anlaß geben, seine Rechtsprechung zu ändern.

  • OLG Zweibrücken, 02.07.1998 - 2 AR 33/98

    Zuständigkeit für besondere amtliche Verwahrung des Testaments

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